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Immobilienkauf und -verkauf durch Ausländer in der Türkei

Fragen

  1. Können Ausländer in der Türkei Immobilien erwerben?
  2. Ist der Immobilienerwerb für Ausländer in der Türkei legal?
  3. Welche Einschränkungen gelten für Ausländer beim Immobilienerwerb in der Türkei?
  4. Staatsangehörige welcher Länder dürfen in der Türkei keine Immobilien erwerben?
  5. Welche Voraussetzungen müssen Ausländer erfüllen, um Immobilien in der Türkei zu erwerben?
  6. Welche Arten von Immobilien können Ausländer in der Türkei kaufen?
  7. Wie läuft der Immobilienerwerbsprozess für Ausländer in der Türkei ab?
  8. Worauf müssen Ausländer beim Immobilienkauf im Grundbuchamt achten?
  9. Ist der Kauf von Immobilien in militärischen Sperrgebieten in der Türkei möglich?
  10. Ist für Ausländer eine Zahlung in Fremdwährung beim Immobilienkauf in der Türkei verpflichtend?
  11. Können ausländische Unternehmen in der Türkei Immobilien erwerben?
  12. Was ist der Unterschied zwischen dem Erwerbsrecht einer ausländischen natürlichen Person und einer ausländischen Firma?
  13. Was bedeutet die Eintragung einer Beschränkung (Schutzvermerk) im Grundbuch beim Immobilienkauf?
  14. Welche Arten von Beschränkungen können Ausländer im Grundbuch vorfinden?
  15. Können Ausländer, die Immobilien erwerben, eine Aufenthaltserlaubnis in der Türkei erhalten?
  16. Ist es möglich, durch Immobilienerwerb die türkische Staatsbürgerschaft zu erlangen?
  17. Welche rechtlichen Probleme treten beim Immobilienerwerb durch Ausländer häufig auf?
  18. Wie werden rechtliche Streitigkeiten nach Immobilienverkäufen gelöst?
  19. Ist die Zusammenarbeit mit einem Anwalt für Ausländer beim Immobilienkauf verpflichtend?
  20. Wie unterstützt KL Rechtsberatung beim Immobilienerwerb in der Türkei?

Allgemeiner Überblick über den Immobilienerwerb von Ausländern in der Türkei

Können Ausländer in der Türkei Immobilien erwerben?

In den letzten Jahren hat sich die Türkei für ausländische Investoren und Privatpersonen im Bereich des Immobilienerwerbs zu einem attraktiven Land entwickelt. Besonders dank der Großstädte, Küstenregionen und eines sich entwickelnden Immobilienmarktes steigt die Zahl der Ausländer, die Immobilien in der Türkei erwerben möchten, von Jahr zu Jahr. Können Ausländer also tatsächlich Immobilien in der Türkei erwerben? Unter welchen Bedingungen und mit welchen Einschränkungen wird dieses Recht gewährt?

Nach der Gesetzgebung der Republik Türkei können ausländische natürliche Personen unter bestimmten Bedingungen Immobilien (Wohnimmobilien, Grundstücke, Geschäftsräume usw.) in der Türkei erwerben. Dieses Recht ist im Artikel 35 des Grundbuchgesetzes Nr. 2644 geregelt. Damit Ausländer Immobilien in der Türkei erwerben können, müssen sie Staatsbürger eines Landes sein, dem die Türkei gemäß dem Reziprozitätsprinzip die Erlaubnis erteilt hat. Allerdings wurde mit den Regelungen von 2012 die Voraussetzung der Reziprozität weitgehend aufgehoben und der Immobilienerwerb weiter erleichtert.

Heutzutage können ausländische natürliche Personen Immobilien in der Türkei erwerben, mit Ausnahme bestimmter militärischer Sperr- und Sicherheitszonen. Dieser Erwerb darf jedoch 10 % der Gesamtfläche des Bezirks und 30 Hektar pro Person nicht überschreiten. Diese Grenze wurde unter Berücksichtigung der Landesicherheit und des öffentlichen Interesses festgelegt.

Der Immobilienerwerb in der Türkei wird nicht nur zum Zwecke des Wohnens, sondern auch im Hinblick auf Erwerb der Staatsbürgerschaft, Aufenthaltserlaubnis und langfristige Investitionsmöglichkeiten bevorzugt, was den Prozess aus rechtlicher und strategischer Sicht besonders wichtig macht. An diesem Punkt stellt die Zusammenarbeit mit einem Izmir Citizenship Lawyer oder einem Karşıyaka Immigration Law Lawyer sicher, dass die Verfahren gesetzeskonform ablaufen.

Rechtliche Einschränkungen beim Immobilienerwerb von Ausländern in der Türkei

Welche rechtlichen Einschränkungen gelten für Ausländer beim Immobilienerwerb in der Türkei?

Das Recht von Ausländern, Immobilien in der Türkei zu erwerben, ist durch Gesetz direkt geregelt und bestimmten Beschränkungen unterworfen. Diese Einschränkungen dienen der Wahrung der nationalen Sicherheit sowie dem Schutz sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Gleichgewichte. Obwohl die Türkei eine sehr offene Politik gegenüber ausländischen Investoren verfolgt, ist dieser Bereich durch bestimmte Bedingungen begrenzt.

Zunächst dürfen ausländische natürliche Personen in der Türkei nur in gesetzlich erlaubten Gebieten Immobilien erwerben. Gemäß Artikel 35 des Grundbuchgesetzes Nr. 2644 sind die Gebiete, in denen Ausländer keine Immobilien kaufen dürfen, wie folgt eingeschränkt:

  • Militärische Sperr- und Sicherheitszonen: In diesen aus Gründen der nationalen Sicherheit ausgewiesenen Gebieten dürfen keine Immobilien an Ausländer verkauft werden.
  • Strategische Gebiete: Für Gebiete mit kritischer Bedeutung wie Energie, Verteidigung, Landwirtschaft werden besondere Bewertungen vorgenommen.

Des Weiteren darf eine ausländische Person landesweit maximal 30 Hektar Immobilien erwerben. Zusätzlich darf die Gesamtfläche der von Ausländern in einem Bezirk gehaltenen Immobilien 10 % der Gesamtfläche dieses Bezirks nicht überschreiten. Diese Quote wird von der Generaldirektion für Grundbuch und Kataster überwacht.

Ebenso kann die Nutzung der Immobilie außerhalb des Zwecks, z. B. wenn landwirtschaftliche Flächen zu Investitions- oder Bauzwecken erworben werden, zur Enteignung durch den Staat oder zur Beendigung des Eigentums führen.

Aufgrund dieser Beschränkungen müssen die Verfahren beim Immobilienerwerb in der Türkei sorgfältig verfolgt werden, und vor Antragstellung ist der Grundbuchstatus sowie die Gesetzeskonformität der Immobilie am Standort zu überprüfen. Unterstützung durch einen Turkey Citizenship Lawyer oder Izmir Immigration Law Lawyer gewährleistet eine sichere Investition.

Voraussetzungen für den Immobilienerwerb durch Ausländer in der Türkei

Welche Voraussetzungen müssen Ausländer erfüllen, um Immobilien in der Türkei zu erwerben?

Ausländische natürliche Personen, die in der Türkei Immobilien kaufen möchten, müssen bestimmte grundlegende Eignungskriterien erfüllen. Diese Voraussetzungen richten sich nach dem Status des Antragstellers und den Eigenschaften der Immobilie. Nach den Gesetzen reicht es nicht aus, nur über Geld zu verfügen; bestimmte Kriterien müssen erfüllt sein.

Zunächst muss der Antragsteller Staatsbürger eines Landes sein, dem die Türkei den Immobilienerwerb gestattet. Die Republik Türkei kann Bürgern bestimmter Länder den Immobilienerwerb einschränken oder vollständig verbieten. Daher ist die Staatsbürgerschaftsprüfung der erste Schritt.

Zweitens muss die zum Erwerb vorgesehene Immobilie ordnungsgemäß und gesetzeskonform im Grundbuch eingetragen sein. Immobilien ohne Grundbucheintrag, mit Hypotheken oder Belastungen können im Antragsverfahren rechtliche Hindernisse darstellen. Es wird verlangt, dass die Immobilie „unabhängig und veräußerbar“ ist.

Drittens darf sich die Immobilie nicht in einer militärischen Sperrzone, einer Sicherheitszone oder einem strategischen Gebiet befinden. Die Generaldirektion für Grundbuch und Kataster führt hierzu detaillierte Prüfungen durch.

Schließlich ist die dem Erwerb zugedachte Nutzung der Immobilie von Bedeutung. Wird beispielsweise landwirtschaftliche Fläche gekauft, muss innerhalb einer bestimmten Frist landwirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt werden; andernfalls kann der Staat das Eigentum annullieren.

Das Vernachlässigen dieser Voraussetzungen kann zu erheblichen rechtlichen Problemen führen; daher ist die Unterstützung durch Experten wie einen Izmir Citizenship Lawyer oder Karşıyaka Real Estate Law Lawyer unerlässlich. So wird sichergestellt, dass das Verfahren auf rechtlicher Grundlage erfolgt.

Arten von Immobilien, die Ausländer in der Türkei erwerben können

Welche Arten von Immobilien können Ausländer in der Türkei kaufen?

Der Immobilienerwerb durch ausländische natürliche Personen in der Türkei ist nicht auf bestimmte Immobilientypen beschränkt; es bietet ein breites Spektrum an Investitionsmöglichkeiten. Dieses Recht wird jedoch durch bestimmte Bedingungen und gesetzliche Regelungen geprägt. Die Arten von Immobilien, die Ausländer in der Türkei erwerben können, sind im Grundbuchgesetz Nr. 2644 und den einschlägigen Vorschriften klar definiert.

Ausländische Staatsbürger können folgende Immobilientypen in der Türkei erwerben:

  • Wohnimmobilien: Dies ist die am häufigsten bevorzugte Immobilienart. Ausländer können sowohl Neubau- als auch gebrauchte Wohnimmobilien in der Türkei erwerben. Diese Käufe können auch für Staatsbürgerschaftsanträge genutzt werden.

  • Grundstücke und Flächen: Ausländer können erschlossene und baureife Grundstücke erwerben. Allerdings besteht eine Verpflichtung, innerhalb von 2 Jahren ein Projekt vorzulegen und genehmigen zu lassen, falls eine Bebauung geplant ist. Andernfalls kann die Immobilie staatlich bewertet werden.

  • Geschäftsräume: Büros, Läden oder gewerbliche Immobilien können ebenfalls von Ausländern erworben werden. Solche Investitionen können in kommerzielle Tätigkeiten umgewandelt werden, was den Investitionswert erhöhen kann.

  • Touristische Anlagen: Hotels, Pensionen und andere touristische Immobilien werden bei investitionsorientierten Käufen bevorzugt. Für diese Immobilienarten sind jedoch Genehmigungen der Gemeinde und des Ministeriums für Tourismus erforderlich.

Dagegen ist der Erwerb in militärischen Gebieten, immobilien ohne Grundbucheintrag oder mit umstrittenem Eigentum sowie in besonders geschützten Zonen streng verboten. Auch in einigen Dörfern gibt es Einschränkungen.

Die Auswahl des richtigen Immobilientyps und die rechtliche Gültigkeit der Investition sollten idealerweise zu Beginn mit einem Izmir Immigration Law Lawyer abgestimmt werden. So wird der rechtliche Status, der Verwendungszweck und die Grundbuchverfahren professionell überwacht.

Immobilienerwerbsprozess und Grundbuchverfahren in der Türkei

Welche Schritte durchlaufen Ausländer beim Immobilienkauf in der Türkei?

Der Immobilienerwerbsprozess für ausländische natürliche Personen in der Türkei unterliegt bestimmten rechtlichen und administrativen Verfahren. Dieser Prozess umfasst eine Reihe von Schritten, darunter Antragstellung, Genehmigung, Kaufvertrag und Grundbuchübertragung. Jeder Schritt erfordert Sorgfalt und Fachkenntnis.

Zunächst muss der Käufer den Grundbuchstatus der zu erwerbenden Immobilie gründlich prüfen. Über das System der Generaldirektion für Grundbuch und Kataster wird kontrolliert, ob auf der Immobilie Hypotheken, Pfandrechte, Eintragungen oder beschränkte dingliche Rechte lasten. Diese Prüfung gewährleistet, dass die Immobilie rechtlich „frei“ ist.

Der zweite Schritt ist die Antragstellung beim zuständigen Grundbuchamt. Für Ausländer erfolgt die Antragstellung beim Grundbuchamt am Standort der Immobilie. Folgende Dokumente werden zu diesem Zeitpunkt verlangt:

  • Reisepass und notariell beglaubigte türkische Übersetzung
  • Steuernummer (kann bei jedem Finanzamt in der Türkei beantragt werden)
  • Grundbuchangaben der betreffenden Immobilie
  • Vom Verkäufer und Käufer unterzeichneter Kaufvertrag
  • Nachweis über den Devisenerwerb (Dokument, das belegt, dass ausländische Währung, die aus dem Ausland gebracht wurde, über eine Bank in der Türkei in Türkische Lira umgetauscht wurde)

Für den ausländischen Käufer erfolgt vor dem Verkauf eine Sicherheitsüberprüfung und Eignungsbewertung. Dieser Vorgang wird in Koordination mit der Generaldirektion für Grundbuch und Kataster durchgeführt und umfasst auch die Prüfung, ob sich die Immobilie in einem Sperrgebiet befindet.

Der Verkaufsvorgang wird im Grundbuchamt unterzeichnet, und die Grundbuchübertragung erfolgt. Dabei werden Grundbuchgebühren und Umlagegebühren bezahlt. Der neue Eigentümer wird offiziell im Grundbuch eingetragen.

Während all dieser Verfahren können fehlende Unterlagen oder falsche Angaben zu schwerwiegenden Verwaltungsstrafen führen. Deshalb wird empfohlen, mit einem Citizenship Application Consultant in Izmir oder einem Turkish Citizenship Lawyer zusammenzuarbeiten, um einen korrekten und vollständigen Ablauf sicherzustellen.

Beschränkungen in militärischen Sperr- und Sicherheitszonen in der Türkei

Können Ausländer überall in der Türkei Immobilien erwerben?

Obwohl der Immobilienerwerb für ausländische natürliche Personen in der Türkei einen weiten Geltungsbereich hat, gelten in bestimmten Gebieten aus Sicherheitsgründen strenge Beschränkungen. Diese Beschränkungen beziehen sich unmittelbar auf die nationale Sicherheit und umfassen sowohl individuelle als auch unternehmensbezogene Käufe.

Nach gesetzlichen Regelungen dürfen Ausländer nicht überall in der Türkei Immobilien erwerben. Besonders die folgenden Gebiete sind für Ausländer gesperrt:

  • Militärische Sperrgebiete
  • Besondere Sicherheitszonen
  • Strategisch wichtige Gebiete (z. B. Staudammbereiche, Militärstützpunkte, Grenzgebiete)

Immobilien in diesen Bereichen dürfen in keiner Weise an ausländische Staatsangehörige übertragen werden. Die Überwachung dieses Verbots erfolgt durch das Verteidigungsministerium und die Generaldirektion für Grundbuch und Kataster. Ob sich eine Immobilie in einer solchen Zone befindet, wird im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung bei der Grundbuchanmeldung festgestellt.

Darüber hinaus können einige Immobilien technisch gesehen außerhalb dieser Zonen liegen, aber aufgrund ihrer geographischen Lage oder Nähe dennoch Einschränkungen unterliegen. In solchen Fällen kann der Verkauf abgelehnt oder ein spezielles Genehmigungsverfahren eingeleitet werden.

Aufgrund dieser sicherheitsrelevanten Aspekte ist es notwendig, die Koordinaten der Immobilie sorgfältig zu prüfen und deren Lage auf der Karte zu analysieren, bevor ein Erwerb erfolgt. Besonders bei Investitionen sind diese Prüfungen unerlässlich, damit ausländische Investoren nicht das Risiko eines Eigentumsverlusts eingehen.

Daher sollte zu Beginn des Prozesses unbedingt die Unterstützung eines Karşıyaka Immigration Law Lawyer oder Izmir Citizenship Lawyer in Anspruch genommen werden, um rechtliche Risiken bereits vor der Transaktion auszuschließen.

Verpflichtung zur Zahlung in Fremdwährung beim Immobilienkauf durch Ausländer in der Türkei

In welcher Währung müssen Ausländer den Kaufpreis für Immobilien in der Türkei zahlen?

Mit der im Jahr 2019 in Kraft getretenen Regelung wurden neue Vorschriften zur Zahlungsmethode beim Immobilienkauf durch ausländische Staatsangehörige eingeführt. Diese Regelung zielt darauf ab, das wirtschaftliche Gleichgewicht zu schützen und Schwarzmarkttransaktionen durch die Verpflichtung zur Zahlung in Fremdwährung zu verhindern.

Wenn eine ausländische Person in der Türkei Immobilien erwirbt, muss der Kaufpreis über eine Bank in der Türkei in einer vom Zentralbank der Republik Türkei (TCMB) festgelegten Fremdwährung überwiesen werden, und dieser Betrag muss in Türkische Lira umgerechnet werden. Anschließend ist ein offizielles Dokument, das sogenannte „Döviz Alım Belgesi“ (Devisenkaufzertifikat - DAB), zu erhalten. Dieses Zertifikat belegt, dass die Bank die Fremdwährungstransaktion durchgeführt und dem Käufer den entsprechenden Türkischen Lira-Betrag ausgezahlt hat.

Das Devisenkaufzertifikat ist ein verpflichtendes Dokument während des Grundbuchübertragungsverfahrens beim Immobilienverkauf. Das Fehlen dieses Dokuments kann zur Aussetzung oder Ablehnung des Vorgangs im Grundbuchamt führen. Zudem muss die Zahlung vom eigenen Konto des Käufers erfolgen; Überweisungen durch Dritte oder Bevollmächtigte sind außer in bestimmten Ausnahmen grundsätzlich nicht zulässig.

Diese Regelung betrifft nicht nur Wohnimmobilien, sondern auch Geschäftsräume, Grundstücke und andere Immobilientypen. Zudem muss der auf dem Grundbuch angegebene Kaufpreis mit dem Betrag im Devisenkaufzertifikat übereinstimmen. Bei Unstimmigkeiten kann die Transaktion für ungültig erklärt werden.

Devisentransaktionen und Bankverfahren beim Immobilienerwerb können insbesondere bei internationalen Transfers technische und rechtliche Komplexitäten aufweisen. Daher ist die Zusammenarbeit mit einem auf türkische Staatsbürgerschaftsanträge spezialisierten Izmir Immigration Law Lawyer vorab wichtig, um sowohl sichere Zahlungen als auch vollständige Grundbuchverfahren zu gewährleisten.

Unterschiede zwischen ausländischen natürlichen Personen und juristischen Personen beim Immobilienerwerb in der Türkei

Können ausländische juristische Personen Immobilien in der Türkei erwerben?

Das Recht zum Immobilienerwerb in der Türkei unterscheidet sich für ausländische natürliche Personen und ausländische Unternehmen (juristische Personen). Diese Differenzierung hängt vom Erwerbszweck, dem Tätigkeitsbereich des Unternehmens und der Vertretungsstruktur in der Türkei ab.

Ausländische natürliche Personen verfügen über umfassendere Rechte beim Immobilienerwerb. Nach Artikel 35 des Grundbuchgesetzes können Staatsbürger von Ländern, denen die Türkei mit gewissen Einschränkungen den Erwerb erlaubt, ohne Wohnsitz- oder Staatsbürgerschaftsvoraussetzungen Immobilien wie Wohnungen, Geschäftsräume oder Grundstücke erwerben. Diese Transaktionen erfolgen individuell.

Für ausländische juristische Personen (im Ausland gegründete Unternehmen oder international kapitalisierte Organisationen) gelten jedoch strengere Regeln beim Immobilienerwerb in der Türkei. Es greifen die Bestimmungen des Türkischen Handelsgesetzbuchs und des Gesetzes über ausländische Direktinvestitionen:

  • Wenn die ausländische juristische Person keine in der Türkei gegründete Zweigstelle oder Tochtergesellschaft hat, ist der direkte Immobilienerwerb nicht möglich.
  • Hat sie eine in der Türkei gegründete Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung, muss der Hauptgeschäftszweck der Gesellschaft mit Immobilienerwerb zusammenhängen (z. B. Bau, Tourismus, Immobilienentwicklung).
  • Der Erwerb von Immobilien durch die Gesellschaft unterliegt der Genehmigung der Provinzverwaltung oder des Gouverneursamts. Für die Grundbuchverfahren werden Dokumente wie Handelsregisterblatt, Vollmachten und Tätigkeitserklärungen benötigt.
  • Die beabsichtigte Nutzung der im Namen der Gesellschaft erworbenen Immobilie muss erklärt werden. Zweckwidrige Nutzung oder unbefugte Übertragungen können zu Verwaltungsstrafen führen.

Ausländische juristische Personen können nicht im Rahmen des türkischen Investoren-Staatsbürgerschaftsprogramms einen Antrag stellen. Dieses Recht steht nur natürlichen Personen zu. Eine Staatsbürgerschaft kann also nicht durch den Erwerb von Immobilien über eine Gesellschaft erlangt werden.

Aus diesen Gründen müssen ausländische Unternehmen beim Immobilienerwerb in der Türkei jeden Schritt sowohl im Einklang mit dem türkischen Handelsrecht als auch mit dem Ausländerrecht setzen. Besonders bei Grundbuchverfahren, Prüfung von Unternehmensunterlagen und Betriebsgenehmigungen ist die Unterstützung eines fachkundigen Juristen, wie z. B. eines Karşıyaka Citizenship Lawyer, unerlässlich.

Eintragung von Beschränkungen im Grundbuch nach Immobilienverkäufen in der Türkei

Welche Arten von Beschränkungen können ausländische Käufer im Grundbuch vorfinden?

Ein wichtiger Aspekt, dem ausländische Personen nach dem Immobilienerwerb in der Türkei begegnen können, sind Beschränkungen, die im Grundbuch eingetragen werden können. Die Eintragung einer Beschränkung kann die Nutzungs-, Verfügungs- oder Übertragungsrechte der Immobilie einschränken oder bestimmte Verpflichtungen auferlegen. Daher muss jeder ausländische Investor vor und nach dem Erwerb den Beschränkungsstatus im Grundbuch sorgfältig prüfen.

Die wichtigsten Arten von Beschränkungen, die im Grundbuch vermerkt sein können, sind:

  • Dingliche Rechte: Nutzungsrechte wie Nießbrauch, Dienstbarkeiten, Wegerechte, die die Nutzung der Immobilie betreffen. Diese Beschränkungen können die Verfügungsbefugnis des Eigentümers einschränken.
  • Hypothekenbeschränkungen: Sicherheiten, die aufgrund von Schulden auf der Immobilie lasten. Diese können zugunsten Dritter eingetragen werden und den Verkauf der Immobilie blockieren.
  • Vorkaufsrechtsbeschränkungen: Basierend auf einem offiziellen Vorverkaufsvertrag zwischen den Parteien kann eine Beschränkung auf die Immobilie eingetragen werden, um den Verkauf an eine andere Person zu verhindern.
  • Enteignungs- und dringende Enteignungsbeschränkungen: Werden eingetragen, wenn der Staat aus öffentlichen Interessen Rechte an der Immobilie geltend macht. Diese Beschränkung weist darauf hin, dass die Immobilie künftig vom Staat erworben werden kann.
  • Beschränkungen bezüglich der Nutzungsgenehmigung oder Baugenehmigung: Besonders bei im Bau befindlichen Projekten häufig anzutreffen und können die Nutzung der Immobilie verhindern, solange keine Nutzungserlaubnis vorliegt.
  • Beschränkungen aufgrund von Gerichtsbeschlüssen oder einstweiligen Verfügungen: Können die Übertragung der Immobilie aufgrund laufender Rechtsstreitigkeiten verhindern.

Der Erwerb einer Immobilie ohne Kenntnis solcher Beschränkungen kann später zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Problemen führen. Auch nachträglich eingetragene Beschränkungen können die Rechte des Käufers an der Immobilie einschränken.

Daher sollten vor dem Kauf detaillierte Grundbuchanfragen durchgeführt und Immobilien mit Beschränkungen gemieden werden. Falls erforderlich, sollte der rechtliche Status solcher Immobilien eingehend geprüft und offizielle Korrespondenz und Analysen über einen Izmir Citizenship Lawyer oder Karşıyaka Immigration Law Lawyer erfolgen.

Zusammenhang zwischen Immobilienerwerb und Aufenthalts- sowie Staatsbürgerschaftsrechten in der Türkei

Kann ein Ausländer, der eine Immobilie erwirbt, in der Türkei Aufenthalt oder Staatsbürgerschaft erhalten?

Der Immobilienerwerb in der Türkei ist nicht nur ein Investitionsmittel, sondern bietet ausländischen Personen auch erhebliche Vorteile hinsichtlich Aufenthaltsgenehmigung und sogar des Erwerbs der türkischen Staatsbürgerschaft. Daher sollte der Immobilienerwerb als strategischer rechtlicher und migrationsrechtlicher Prozess betrachtet werden.

Erstens, in Bezug auf Aufenthaltserlaubnisse können Ausländer, die Immobilien in der Türkei erwerben, gemäß Artikel 31/1-b des Gesetzes Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz einen Antrag auf eine Kurzzeit-Aufenthaltserlaubnis stellen. Dieses Recht ist ein besonderer Status für Ausländer, die in der Türkei Eigentum besitzen, und wird in der Regel für einjährige Zeiträume vergeben. Die Immobilie muss zum Wohnen genutzt und auf den Namen des Käufers im Grundbuch eingetragen sein.

Für den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis sind unter anderem eine Kopie des Grundbuchauszugs, eine DASK-Versicherungspolice, eine Meldebescheinigung und eine Einkommensnachweiserklärung erforderlich. Bei Hypothekenbelastung oder Miteigentum der Immobilie kann die Erteilung erschwert sein. Daher ist der Nutzungsstatus der Immobilie sehr wichtig.

Zweitens ist das Recht auf türkische Staatsbürgerschaft durch Investition zu beachten. Nach der seit 2018 geltenden Regelung können Ausländer, die Immobilien im Wert von mindestens 400.000 US-Dollar in der Türkei erwerben und sich verpflichten, diese Immobilie mindestens 3 Jahre lang nicht zu veräußern, eine außerordentliche türkische Staatsbürgerschaft beantragen. Im Rahmen des Staatsbürgerschaftsverfahrens ist eine „Eignungsbescheinigung“ vom Ministerium für Umwelt, Stadtplanung und Klimawandel erforderlich.

Dieser Prozess wird durch die Bankbestätigung über die Devisenumrechnung, Grundbuchaufzeichnungen, das Fehlen von Hypothekenbeschränkungen und den Kaufversprechenvertrag unterstützt. Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren des Antragstellers können ebenfalls mit demselben Antrag die Staatsbürgerschaft erwerben.

Allerdings erfordert jeder Schritt dieses Verfahrens eine sorgfältige rechtliche Prüfung und Dokumentenüberprüfung. Unvollständigkeiten im Grundbuch, Unstimmigkeiten bei der Zahlungsweise oder Fehler bei der Antragstellung der Eignungsbescheinigung können zur Ablehnung des Staatsbürgerschaftsantrags führen. Deshalb wird Investoren empfohlen, gemeinsam mit einem Turkey Citizenship Application Consultant in Izmir oder einem Experten für Investitionsstaatsbürgerschaft voranzuschreiten.

Rechtliche Risiken und Streitigkeiten beim Immobilienverkauf an Ausländer in der Türkei

Welche rechtlichen Risiken begegnen Ausländer beim Immobilienkauf in der Türkei?

Obwohl der Immobilienerwerb in der Türkei ausländischen Investoren eine attraktive Gelegenheit bietet, bringt der Prozess auch gewisse rechtliche Risiken mit sich. Fehlberatung, fehlende Dokumente oder problematische rechtliche Eigentumsverhältnisse können zu ernsthaften Streitigkeiten führen. Daher müssen potenzielle Risiken vor und nach dem Erwerb sorgfältig bewertet werden.

Zu den häufigsten rechtlichen Risiken gehören:

  • Hypotheken oder Pfandrechte auf der Immobilie: Hypotheken, Pfandrechte oder andere beschränkte dingliche Rechte im Grundbuch können die freie Nutzung der Immobilie verhindern. Dies verringert nicht nur den Wert der Immobilie, sondern kann auch eine Übertragung unmöglich machen.

  • Probleme mit Miteigentum: Einige Immobilien können gemeinschaftliches Eigentum sein. In solchen Fällen können andere Miteigentümer den Verkauf ablehnen oder Klagen gegen den Verkauf einreichen.

  • Ungültige Kaufversprechenverträge: Ausländer müssen nicht nur notarielle, sondern auch im Grundbuch eingetragene Verträge verwenden. Andernfalls sind keine offiziellen Verfahren, einschließlich Staatsbürgerschaftsanträgen, möglich.

  • Falsche Angaben: Differenzen zwischen dem deklarierten und tatsächlich gezahlten Kaufpreis können strafrechtliche Konsequenzen bezüglich der Grundbuchgebühren haben und zur Ablehnung des Staatsbürgerschaftsantrags führen.

  • Betrug und Fälschung: Fälle, in denen Zahlungen ohne Grundbuchübertragung entgegengenommen, die Immobilie an andere verkauft oder mit gefälschten Dokumenten verkauft wurde, sind vorgekommen.

  • Technische Mängel beim Grundbuchamt oder bei Bankverfahren: Transaktionen ohne Devisenkaufzertifikat, fehlende Unterschriften oder fehlerhafte Übersetzungen können den Prozess behindern.

Zur effektiven Bewältigung dieser Risiken sollten vor Transaktionsbeginn Grundbuchprüfungen durchgeführt, der rechtliche Status, Baugenehmigungen, Nutzungserlaubnisse und kommunale Einträge der zu erwerbenden Immobilie überprüft werden. Auch der Zahlungsprozess, Devisentransfers und Bankgeschäfte sollten von einem Fachanwalt überwacht werden.

Transaktionen, die unter Begleitung eines Karşıyaka Citizenship Lawyer oder Izmir Immigration Law Lawyer durchgeführt werden, schützen Investoren vor Risiken und verhindern negative Ereignisse während des Staatsbürgerschafts- oder Aufenthaltsprozesses.

Bedeutung der anwaltlichen Unterstützung beim Immobilienerwerb für Ausländer in der Türkei

Warum sollten ausländische Investoren beim Immobilienerwerb anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen?

Der Immobilienerwerb in der Türkei ist insbesondere für Ausländer nicht nur ein kaufmännischer Vorgang, sondern auch ein komplexer rechtlicher Prozess. Viele unterschiedliche Regelungen und Dokumentenverfahren beeinflussen diese Transaktion direkt, von der Grundbuchübertragung über Staatsbürgerschaftsanträge, Devisentransaktionen bis hin zu Aufenthaltserlaubnissen. An diesem Punkt ist der sicherste und fehlerfreie Ablauf durch professionelle Unterstützung eines Fachanwalts gewährleistet.

Die wichtigsten Vorteile anwaltlicher Unterstützung sind:

  • Rechtliche Prüfung der Immobilie: Der Anwalt prüft das Grundbuch, Hypotheken-, Pfandrechte oder Beschränkungen sowie Baugenehmigungen und Nutzungserlaubnisse umfassend und sichert die Rechte des Käufers.

  • Verfolgung von Devisenkaufzertifikaten und Bankprozessen: In Investitionskäufen sind Zahlung und Dokumentation entscheidend. Der Anwalt steuert diesen Prozess in Koordination mit der Bank und dem Grundbuchamt.

  • Vertragssicherheit: Kaufversprechen zwischen Käufer und Verkäufer werden rechtlich abgesichert durch notarielle Beglaubigung und Grundbucheintragung, um zukünftige Streitigkeiten zu verhindern.

  • Verfolgung von Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltsverfahren: Wird der Immobilienkauf für Staatsbürgerschafts- oder Aufenthaltserlaubnisanträge genutzt, werden alle Unterlagen vollständig vorbereitet, Anträge auf Eignungsbescheinigungen und Verfahren bei der Migrationsbehörde professionell abgewickelt.

  • Vermeidung und Lösung von Streitigkeiten: Der Anwalt vertritt den Käufer bei allen administrativen und rechtlichen Problemen während oder nach dem Kauf und bietet im Bedarfsfall eine effektive Verteidigung im Gerichtsverfahren.

Der Immobilienerwerb durch Investition in der Türkei bietet vor allem für Ausländer mit Staatsbürgerschaftsabsicht eine große Chance. Die richtige Nutzung dieser Chance, das Vermeiden rechtlicher Fehler und die Sicherung von Investitionen sind jedoch ohne die Zusammenarbeit mit einem Turkey Citizenship Lawyer oder Izmir Citizenship Application Consultant kaum möglich.

KL Rechtsberatung bietet umfassende rechtliche Beratung für alle ausländischen natürlichen und juristischen Personen, die in der Türkei in Immobilien investieren möchten. Sie können Ihre gesetzlichen Rechte professionell schützen, indem Sie mit unseren Experten für Grundbuchverfahren, Staatsbürgerschaftsanträge, Aufenthaltserlaubnisse und Investitionssicherheit Kontakt aufnehmen.

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