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Anerkennung ausländischer Scheidungen in der Türkei

Fragen

  1. Ich habe im Ausland geschieden; gelte ich auch in der Türkei als geschieden?
  2. Ist ein im Ausland ergangenes Scheidungsurteil automatisch in der Türkei gültig?
  3. Kann ich in der Türkei erneut heiraten, ohne eine Anerkennungsklage einzureichen?
  4. Welches Gericht ist für eine Anerkennungsklage in der Türkei zuständig?
  5. Wie kann ich meine ausländische Scheidungsentscheidung in der Türkei anerkennen lassen?
  6. Welche Unterlagen werden für eine Anerkennungsklage in der Türkei benötigt?
  7. Was ist eine Apostille und warum wird sie bei einer Anerkennungsklage in der Türkei benötigt?
  8. Ist es möglich, eine einseitige Anerkennungsklage einzureichen?
  9. Wie lange dauert das Anerkennungsverfahren in der Türkei?
  10. Ist für eine Anerkennungsklage ein Anwalt verpflichtend?
  11. Kann eine Scheidungsentscheidung beim Konsulat anerkannt werden?
  12. Was ist zu tun, wenn die ausländische Scheidungsentscheidung nicht auf Türkisch vorliegt?
  13. Kann die Scheidung ohne Anerkennungsklage im türkischen Melderegister eingetragen werden?
  14. Mein Ehepartner akzeptiert die Scheidung nicht; kann ich trotzdem eine Anerkennungsklage einreichen?
  15. Was ist der Unterschied zwischen Anerkennungs- und Vollstreckungsklagen?
  16. In meinem Scheidungsurteil ist eine Unterhaltsregelung enthalten; was soll ich tun?
  17. Kann ich gegen die Ablehnung der Anerkennungsklage Berufung einlegen?
  18. Ist eine Heirat in der Türkei ohne Anerkennung gültig?
  19. Wie hoch sind die Gebühren und Kosten für eine Anerkennungsklage?
  20. Wenn die ausländische Scheidung nicht anerkannt wird, muss in der Türkei erneut geschieden werden?

Was bedeutet die Anerkennung einer im Ausland erfolgten Scheidung in der Türkei?

Was versteht man unter der Anerkennung einer im Ausland ergangenen Scheidungsentscheidung in der Türkei?

Damit eine im Ausland erfolgte Scheidung in der Türkei Rechtswirkungen entfalten kann, muss sie vom türkischen Rechtssystem anerkannt werden. Dieser Prozess wird als „Anerkennungsklage“ bezeichnet und dient dazu, die von ausländischen Gerichten getroffenen Scheidungsentscheidungen vor den Gerichten der Republik Türkei als gültig anzuerkennen. Ohne Abschluss des Anerkennungsverfahrens kann die Scheidungsentscheidung nicht in die offiziellen Register in der Türkei eingetragen werden, und die Personen gelten weiterhin als verheiratet im Hinblick auf den Familienstand.

Die Anerkennung einer ausländischen Scheidung in der Türkei ist insbesondere für zahlreiche rechtliche Vorgänge von großer Bedeutung, wie etwa für die Wiederheirat, Namensänderung, Erbrechte und die Aktualisierung der Melderegister. Obwohl das Gesetz Nr. 5490 über Bevölkerungsdienste einige erleichterte Verfahren neben gerichtlichen Entscheidungen für das Anerkennungsverfahren eingeführt hat, bleibt in den meisten Fällen die Klageerhebung vor Gericht verpflichtend.

Für eine vollständige und korrekte Durchführung dieser Verfahren ist die Zusammenarbeit mit einem türkischen Staatsbürgerschaftsanwalt oder einem Rechtsanwalt für Ausländerrecht in der Türkei sehr vorteilhaft. Zudem führt ein ortsansässiger Fachanwalt wie ein İzmir Staatsbürgerschaftsanwalt den Mandanten sowohl bei der Dokumentenvorbereitung als auch bei der Klageerhebung am zuständigen Gericht.

Rechtliche Grundlagen für die Anerkennung einer ausländischen Scheidung in der Türkei

Welche gesetzlichen Regelungen gelten maßgeblich für die Anerkennung ausländischer Scheidungsentscheidungen in der Türkei?

Das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Scheidungsentscheidungen in der Türkei wird im Wesentlichen durch die Artikel 50 und folgende des Gesetzes Nr. 5718 über das Internationale Privatrecht und Verfahrensrecht geregelt. Nach diesem Gesetz ist zur Gültigkeit von Scheidungsentscheidungen ausländischer Gerichte in der Türkei die Erhebung einer Anerkennungsklage oder in einigen Fällen eine direkte Antragstellung bei der Meldebehörde erforderlich.

Darüber hinaus spielen das Gesetz Nr. 5490 über Bevölkerungsdienste und die auf dessen Grundlage erlassenen Verordnungen eine bedeutende Rolle im Verfahren der Eintragung ausländischer Gerichtsentscheidungen in die türkischen Melderegister. Insbesondere wenn die Parteien gemeinsam handeln, die Scheidung rechtskräftig ist und die Entscheidung mit einer notariell beglaubigten oder mit Apostille versehenen türkischen Übersetzung vorliegt, ist eine direkte Bearbeitung bei den Meldeämtern möglich.

Gleichwohl verläuft der Anerkennungsprozess ausländischer Scheidungsentscheidungen nicht immer problemlos. Insbesondere bei einseitigen Anträgen ist ein Gerichtsverfahren zwingend erforderlich. Daher ist die Zusammenarbeit mit einem fachkundigen türkischen Staatsbürgerschaftsanwalt oder Ausländerrechtsanwalt unerlässlich, um rechtliche Fehler und Zeitverluste zu vermeiden.

Unterschiede zwischen Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Scheidungen in der Türkei

Wie unterscheiden sich Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Scheidungen in der Türkei?

Für die Gültigkeit einer ausländischen Scheidungsentscheidung in der Türkei wird eines von zwei unterschiedlichen rechtlichen Verfahren angewandt: Anerkennung oder Vollstreckung. Beide Verfahren ermöglichen, dass ausländische Gerichtsentscheidungen im türkischen Rechtssystem Wirksamkeit erlangen, unterscheiden sich jedoch erheblich in Anwendung und Umfang.

Die Anerkennung dient ausschließlich dazu, sicherzustellen, dass rechtskräftige Scheidungsentscheidungen in der Türkei Gültigkeit besitzen. In diesem Verfahren stellt das türkische Gericht fest, ob die ausländische Gerichtsentscheidung ordnungsgemäß zustande gekommen ist und nicht gegen die öffentliche Ordnung verstößt; wird dies bejaht, erkennt es die Entscheidung an. Die Vollstreckung ist erforderlich, um vollstreckbare Regelungen wie Sorge, Unterhalt und Vermögensaufteilung in der Türkei durchsetzbar zu machen.

Beispielsweise muss für eine in Deutschland ergangene Scheidungsentscheidung mit einer Unterhaltsregelung nicht nur eine Anerkennung, sondern auch eine Vollstreckungsentscheidung eingeholt werden, damit diese in der Türkei vollstreckt werden kann. Die Anerkennung bestätigt somit die Existenz der Entscheidung, während die Vollstreckung die Durchsetzung in der Türkei ermöglicht.

Beide Klagearten unterliegen bestimmten Verfahrensregeln und enthalten technische Details, weshalb die Unterstützung eines türkischen Staatsbürgerschaftsanwalts oder Ausländerrechtsanwalts empfohlen wird. Eine falsche Verfahrenswahl oder unvollständige Unterlagen können zur Abweisung oder Verzögerung der Klage führen.

Für die Anerkennung ausländischer Scheidungen in der Türkei erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen sind für die Anerkennung einer ausländischen Scheidungsentscheidung in der Türkei notwendig?

Zur Anerkennung einer im Ausland ergangenen Scheidungsentscheidung in der Türkei müssen bestimmte Unterlagen vollständig vorbereitet und dem Gericht vorgelegt werden. Sind die Unterlagen unvollständig oder formell fehlerhaft, kann die Klage abgewiesen oder verzögert werden.

Die wesentlichen Unterlagen für eine Anerkennungsklage sind:

  1. Das Original der rechtskräftigen Scheidungsentscheidung des ausländischen Gerichts,
  2. Eine Endgültigkeitsbescheinigung der zuständigen Behörden des Landes, in dem die Entscheidung ergangen ist,
  3. Eine notariell beglaubigte türkische Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer,
  4. Apostillenbescheinigung (falls ein Apostille-Abkommen zwischen der Türkei und dem betreffenden Land besteht),
  5. Dokumente, die die Identität der Parteien nachweisen (Reisepass, Personalausweis, Aufenthaltsgenehmigung usw.),
  6. Vollmacht für die Person, die die Anerkennungsklage einreicht (falls über einen Anwalt eingereicht wird),
  7. Klageschrift und ggf. weitere unterstützende Unterlagen für das Verfahren in der Türkei.

Das Gericht prüft im Anerkennungsverfahren insbesondere, ob die ausländische Entscheidung rechtskräftig ist und nicht gegen die öffentliche Ordnung in der Türkei verstößt. Die Zusammenarbeit mit einem türkischen Staatsbürgerschaftsanwalt oder İzmir Staatsbürgerschaftsanwalt reduziert das Risiko unvollständiger Unterlagen und sichert einen reibungslosen Antragsprozess.

Antragstellung für die Anerkennung ausländischer Scheidungen in der Türkei

Wie wird der Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Scheidung in der Türkei gestellt?

Zur Anerkennung einer im Ausland ergangenen Scheidungsentscheidung in der Türkei stehen zwei Wege offen: die Klage auf Anerkennung vor Gericht oder, in bestimmten Ausnahmefällen, die direkte Antragstellung bei der Meldebehörde. Die Wahl des Verfahrens hängt vom Inhalt der Scheidungsentscheidung, dem gemeinsamen Handeln der Parteien und der Form der Dokumentation ab.

1. Antrag vor Gericht (Anerkennungsklage):
Eine oder beide Parteien reichen eine Anerkennungsklage beim örtlichen Familiengericht in der Türkei ein. Der Kläger legt eine Klageschrift zusammen mit der Scheidungsentscheidung und der Endgültigkeitsbescheinigung vor. Enthält die Entscheidung eine vollstreckbare Regelung (z. B. Unterhalt), sollte die Vollstreckung zusammen mit der Anerkennung beantragt werden.

Das Gericht prüft die Rechtmäßigkeit und die Vereinbarkeit mit der öffentlichen Ordnung der ausländischen Entscheidung. Befindet sich eine Partei nicht in der Türkei und kann nicht zugestellt werden, kann sich das Verfahren verzögern. Es ist auch möglich, die Anerkennungsklage einseitig einzureichen. In diesem Fall wird die Zustimmung der anderen Partei nicht eingeholt, jedoch muss diese ordnungsgemäß benachrichtigt werden.

2. Antragstellung über die Meldebehörde:
Handeln die Parteien gemeinsam, kann die Scheidungsentscheidung mit türkischer Übersetzung und Apostillenbescheinigung direkt bei der Meldebehörde eingereicht werden. In diesem Fall kann die Eintragung ohne Klage erfolgen. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur bei gegenseitigem Einvernehmen und wenn sich die Scheidungsentscheidung ausschließlich auf die Beendigung der Ehe bezieht.

Schon ein kleiner Fehler im Verfahren kann zur Ablehnung oder erheblichen Verzögerungen führen. Daher empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem türkischen Ausländerrechtsanwalt oder türkischen Staatsbürgerschaftsanwalt, um einen sicheren und schnellen Ablauf zu gewährleisten.

Zuständiges Gericht für die Anerkennungsklage in der Türkei

Welches Gericht ist in der Türkei für die Anerkennung ausländischer Scheidungen zuständig?

Für die Klagen auf Anerkennung ausländischer Scheidungsentscheidungen ist in der Türkei das Familiengericht zuständig. Fehlt ein Familiengericht, übernimmt das Zivilgericht erster Instanz diese Aufgabe. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Gesetz Nr. 4787 über die Einrichtung, Aufgaben und Verfahrensweise der Familiengerichte.

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Gericht am Wohnsitz des Antragstellers in der Türkei gemäß der Zivilprozessordnung. Hat der Antragsteller keinen Wohnsitz in der Türkei, gelten der letzte Wohnort oder die Gerichte in Ankara, Istanbul oder İzmir als zuständig. Das Verfahren kann also vor jedem Gericht stattfinden, das mit dem Wohnsitz der Person in der Türkei verbunden ist.

Eine falsche Gerichtsstandswahl kann zur Abweisung der Klage aus Verfahrensgründen führen. Daher ist es wichtig, den Antrag am richtigen Ort mit den erforderlichen Unterlagen einzureichen. Fachkundige Unterstützung durch türkische Staatsbürgerschaftsanwälte oder İzmir Staatsbürgerschaftsanwälte erleichtert Ausländern den Prozess und vermeidet Fehler.

Ist die Zustimmung der Parteien für die Anerkennung ausländischer Scheidungen in der Türkei erforderlich?

Kann in der Türkei eine Anerkennung auch ohne Zustimmung der geschiedenen Ehegatten erfolgen?

Im Anerkennungsverfahren einer im Ausland erfolgten Scheidung in der Türkei ist die Zustimmung beider Parteien nicht erforderlich. Daher kann auch ohne Zustimmung oder Anwesenheit einer Partei in der Türkei eine Anerkennungsklage erhoben werden. In solchen Fällen verpflichtet das Gericht die ordnungsgemäße Zustellung an die beklagte Partei.

Bei gemeinsamer Antragstellung verläuft die Anerkennung zügig und kann ohne Klageerhebung über die Meldebehörde erfolgen. Bei einseitigen Klagen, wenn die Gegenpartei keinen Wohnsitz in der Türkei hat oder nicht erreichbar ist, kann eine internationale Zustellung im Ausland notwendig werden, was den Prozess verlängert.

Das Gericht prüft bei der Anerkennung lediglich, ob die Scheidung rechtskräftig ist und ob die Entscheidung nicht gegen die öffentliche Ordnung in der Türkei verstößt. Die Einigung oder der Widerspruch der Parteien beeinflussen diese Prüfung nicht direkt. In Ausnahmefällen können jedoch gegnerische Erklärungen berücksichtigt werden.

Verfahrensregeln, ordnungsgemäße Zustellung und Dokumentenrichtigkeit sind in diesem Prozess von großer Bedeutung. Insbesondere bei einseitigen Anerkennungsklagen ist die Zusammenarbeit mit einem türkischen Ausländerrechtsanwalt wichtig, um das Risiko einer Ablehnung zu minimieren.

Anerkennung ausländischer Scheidungen durch Konsulate in der Türkei

Ist eine Anerkennung ausländischer Scheidungen in der Türkei über Konsulate möglich?

Die Gültigkeit einer ausländischen Scheidungsentscheidung in der Türkei kann nicht nur gerichtlich, sondern in einigen Fällen auch über türkische Auslandsvertretungen, also Konsulate, erfolgen. Diese Methode ist jedoch nur gültig, wenn beide Parteien die Scheidungsentscheidung akzeptieren und alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorlegen.

Wenn die geschiedenen Ehegatten gemeinsam einen Antrag stellen und eine apostillierte sowie notariell beglaubigte türkische Übersetzung der rechtskräftigen Scheidungsentscheidung vorlegen, können sie die Anerkennung bei türkischen Konsulaten im Ausland einleiten. Anschließend informiert das Konsulat die zuständige Meldebehörde in der Türkei, und der Familienstand der Parteien wird als „geschieden“ aktualisiert.

Diese Methode ist jedoch nur anwendbar, wenn sich die Scheidungsentscheidung ausschließlich auf die Auflösung der Ehe beschränkt und keine weiteren Regelungen wie Unterhalt, Vermögensaufteilung oder Sorgerecht enthält. Enthält die Entscheidung vollstreckbare Regelungen, ist eine Bearbeitung über das Konsulat nicht möglich, und ein Gerichtsverfahren ist erforderlich.

Für die Anwendung dieses Verfahrens sind die ordnungsgemäße Verfahrensführung, die Rechtskraft der Entscheidung und das gemeinsame Handeln der Parteien Voraussetzung. Um Komplikationen zu vermeiden, sollte die Richtigkeit der Unterlagen vor Antragstellung mit einem türkischen Staatsbürgerschaftsanwalt oder Ausländerrechtsanwalt geprüft werden.

Ist eine Wiederheirat in der Türkei ohne Anerkennung der ausländischen Scheidung möglich?

Ist es legal, in der Türkei ohne Anerkennung der ausländischen Scheidung zu heiraten?

Eine im Ausland geschiedene Person kann ohne Anerkennung dieser Scheidung in der Türkei nicht erneut heiraten. Denn in den offiziellen Registern der Republik Türkei wird die Person weiterhin als verheiratet geführt. Diese Diskrepanz im Familienstand stellt ein amtliches Hindernis für Eheschließungen dar, und Eheanträge werden bei der Überprüfung des Melderegisters abgelehnt.

Für eine erneute Heirat in der Türkei muss die Scheidungsentscheidung eines ausländischen Gerichts anerkannt und in die Melderegister eingetragen sein. Eine vor diesem Prozess geschlossene Ehe ist sowohl rechtlich unwirksam als auch mit Bußgeldern und rechtlichen Konsequenzen verbunden.

Insbesondere für Personen, die im Ausland geschieden sind und in der Türkei erneut heiraten möchten, muss der Anerkennungsprozess rechtzeitig eingeleitet und abgeschlossen werden. Andernfalls entstehen Unstimmigkeiten in den amtlichen Dokumenten, Eheschließungen werden gestoppt, und es können Nachteile entstehen.

Daher sollte der Anerkennungsprozess unbedingt vor Heiratsplänen in der Türkei abgeschlossen sein. Obwohl der Antrag einfach erscheint, können fehlende Dokumente, formelle Mängel oder Zustellungsprobleme die Verfahren verlängern. Die Antragstellung unter Anleitung eines türkischen Staatsbürgerschaftsanwalts oder İzmir Staatsbürgerschaftsanwalts gewährleistet, dass das Recht auf Wiederheirat legal und sicher ausgeübt wird.

Gründe für die Ablehnung der Anerkennung einer ausländischen Scheidung in der Türkei

In welchen Fällen wird die Anerkennung einer ausländischen Scheidung in der Türkei abgelehnt?

Obwohl die Anerkennung ausländischer Scheidungsentscheidungen in der Türkei grundsätzlich möglich ist, können Anträge in bestimmten Fällen vom Gericht abgelehnt werden. Die Ablehnung beruht meist auf formellen Mängeln der Unterlagen oder einem klaren Verstoß der Entscheidung gegen die öffentliche Ordnung in der Türkei.

Die wichtigsten Ablehnungsgründe sind:

  1. Nicht rechtskräftige Entscheidung: Die ausländische Gerichtsentscheidung muss nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel rechtskräftig sein. Entscheidungen ohne Endgültigkeitsbescheinigung werden nicht akzeptiert.

  2. Verstoß gegen die öffentliche Ordnung: Entscheidungen, die grundlegende Werte des türkischen Rechts klar verletzen (z. B. Verfahren ohne Anwesenheit einer Partei, Verletzung des Verteidigungsrechts), werden nicht anerkannt.

  3. Unzureichende Zustellung: Wenn die beklagte Partei nicht ordnungsgemäß über das Verfahren informiert wurde und ihr Verteidigungsrecht nicht wahrnehmen konnte, kann die Anerkennung verweigert werden.

  4. Unvollständige oder gefälschte Unterlagen: Fehlende erforderliche Dokumente oder erkannte Urkundenfälschungen führen zur Annullierung des Anerkennungsverfahrens.

  5. Unzuständigkeit des ausländischen Gerichts: Fehlt dem erkennenden Gericht die Zuständigkeit oder wurde kein internationales Privatrecht beachtet, kann die Anerkennung verhindert werden.

Die Ablehnung der Anerkennungsklage kann einen Neuanfang des Verfahrens erfordern. Daher sind Vollständigkeit der Unterlagen, Rechtskraft der Entscheidung und Verfahrenskonformität vor Klageerhebung sorgfältig zu prüfen. Die Zusammenarbeit mit einem türkischen Ausländerrechtsanwalt ist wichtig, um mögliche Ablehnungsgründe zu vermeiden und den Klageprozess zu beschleunigen.

Bedeutung der anwaltlichen Unterstützung im Anerkennungsverfahren ausländischer Scheidungen in der Türkei

Warum ist die Zusammenarbeit mit einem Anwalt im Anerkennungsverfahren ausländischer Scheidungen in der Türkei wichtig?

Das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Scheidungsentscheidungen, damit diese in der Türkei wirksam werden, ist ein juristisches Verfahren, das komplexer und technisch detaillierter ist als allgemein angenommen. Das Verfahren kann insbesondere durch formelle Fehler, unvollständige Unterlagen, falsche Gerichtsstandswahl oder mangelhafte Zustellung blockiert oder abgelehnt werden. Daher ist professionelle Unterstützung durch einen fachkundigen Anwalt für einen reibungslosen Ablauf essenziell.

Ein türkischer Staatsbürgerschaftsanwalt oder Ausländerrechtsanwalt kennt sowohl das zuständige Gericht als auch die richtige Organisation der erforderlichen Unterlagen. Mit anwaltlicher Unterstützung verringert sich das Risiko fehlender Dokumente nahezu auf null, und komplexe Verfahren wie internationale Zustellungen werden schnell und korrekt abgewickelt.

Zudem plant der Anwalt bei Ablehnung des Antrags schnelle Rechtsmittel und erneute Anträge, wodurch er die Rechte seines Mandanten schützt. Insbesondere bei Scheidungsentscheidungen aus anderen Ländern ist ein strategisch korrektes Vorgehen nötig. Ein Fehler kann jahrelange Nachteile verursachen.

In sensiblen Verfahren wie der Anerkennung ausländischer Scheidungen in der Türkei gewährleistet eine Beratung durch eine spezialisierte Kanzlei wie KL Rechtsberatung den gesunden und zügigen Fortgang des Verfahrens sowie den Schutz persönlicher Rechte und des Familienstandes. Professionelle Unterstützung ist stets die effektivste Lösung für eine vollständige und korrekte Durchführung Ihrer Angelegenheiten.

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