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Ausländische Partnerschaftsstrukturen

Häufig gestellte Fragen zu ausländischen Beteiligungsstrukturen in der Türkei

  1. Kann ein ausländischer Investor in der Türkei ein Unternehmen gründen?
  2. Wie werden ausländische Beteiligungsstrukturen in der Türkei rechtlich definiert?
  3. Welche Unternehmensarten können ausländische Partner in der Türkei bevorzugen?
  4. Wie wird ein Unternehmen mit ausländischer Beteiligung in der Türkei gegründet?
  5. Welche Dokumente sind für die Gründung eines Unternehmens mit ausländischer Beteiligung in der Türkei erforderlich?
  6. Wie lange dauert der Prozess zur Gründung eines Unternehmens mit ausländischer Beteiligung in der Türkei?
  7. Können ausländische Investoren eine Aktiengesellschaft in der Türkei gründen?
  8. Ist die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung für ausländische Partner in der Türkei geeignet?
  9. Wie beteiligen sich ausländische Partner an der Unternehmensleitung in der Türkei?
  10. Können ausländische Partner in der Türkei Anteile übertragen?
  11. In welchen Sektoren bestehen Beschränkungen für ausländische Beteiligungen in der Türkei?
  12. Welche steuerlichen Verpflichtungen haben ausländische Partner in der Türkei?
  13. Können ausländische Partner ihre Gewinnanteile ins Ausland transferieren?
  14. Wie eröffnen Unternehmen mit ausländischer Beteiligung in der Türkei ein Bankkonto?
  15. Welche Verpflichtungen gegenüber der Sozialversicherung (SGK) haben Unternehmen mit ausländischer Beteiligung in der Türkei?
  16. Wie wird das Problem der Doppelbesteuerung für ausländische Partner in der Türkei gelöst?
  17. Haben Unternehmen mit ausländischer Beteiligung Berichtspflichten in der Türkei?
  18. Wie wird ein Unternehmen mit ausländischer Beteiligung in der Türkei geschlossen?
  19. Wie werden Rechte bei Beendigung einer ausländischen Beteiligung in der Türkei geschützt?
  20. Warum ist rechtliche Unterstützung bei der Gründung ausländischer Beteiligungen in der Türkei erforderlich?
  21. Wie sollten ausländische Beteiligungsverträge in der Türkei ausgearbeitet werden?
  22. Welche rechtlichen Risiken bestehen bei ausländischen Beteiligungsstrukturen in der Türkei?
  23. Welche Institutionen prüfen Unternehmen mit ausländischer Beteiligung in der Türkei?
  24. Wie unterstützt KL Rechtsberatung den Prozess der ausländischen Beteiligungen in der Türkei?

Was ist die rechtliche Grundlage für ausländische Beteiligungsstrukturen in der Türkei?

Auf welchen gesetzlichen Regelungen basieren ausländische Beteiligungsstrukturen in der Türkei?

Ausländischen Investoren ist es im türkischen Rechtssystem ausdrücklich erlaubt und wird gefördert, in der Türkei ein Unternehmen zu gründen oder Partner eines bestehenden Unternehmens zu werden. Die Ausübung dieser Rechte erfordert jedoch die Einhaltung sowohl des Gesellschaftsrechts als auch der Vorschriften zum ausländischen Kapital. Ausländische Beteiligungen in der Türkei werden im Wesentlichen im Rahmen des Gesetzes über Auslandsdirektinvestitionen bewertet. Dieses Gesetz sieht vor, dass Ausländer bei der Gründung von Unternehmen in der Türkei gleiche Rechte wie inländische Investoren haben.

In der Praxis ist die Situation jedoch nicht immer so einfach. Obwohl das Gesetz von gleichen Rechten spricht, können ausländische Investoren in der Praxis auf verschiedene administrative, finanzielle und rechtliche Hindernisse stoßen. Insbesondere in Bezug auf Aufenthaltsstatus, Offenlegung der Kapitalstruktur, Anteilsübertragungen, Bankgeschäfte und Verfahren bei öffentlichen Institutionen müssen ausländische Partner vorsichtig sein.

Außerdem bieten nicht alle Beteiligungsstrukturen das gleiche Maß an Vorteilen. Strategische Fragen wie die Wahl der Gesellschaftsform, die Strukturierung der Beteiligungsanteile und die Vertretung in Entscheidungsprozessen müssen nicht nur mit technischem Wissen, sondern auch mit Erfahrung gemanagt werden.

In diesem Zusammenhang ist die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Anwalt für Ausländerrecht in der Türkei von entscheidender Bedeutung. Ein erfahrener Anwalt führt nicht nur die Unternehmensgründung durch, sondern erkennt auch die Risiken, die in der Zukunft auftreten können, schützt vor möglichen steuerlichen Verpflichtungen und stellt sicher, dass eine vollständig mit dem türkischen Recht konforme Struktur errichtet wird. Insbesondere wenn Ihre Investition groß ist oder Sie langfristige Geschäftspläne haben, birgt der Start dieses Prozesses ohne professionelle Unterstützung erhebliche Risiken.

Welche Gesellschaftsformen können ausländische Partner in der Türkei gründen?

Welche Gesellschaftsformen können ausländische Investoren in der Türkei bevorzugen?

Die Gesellschaftsformen, die ausländische Investoren in der Türkei gründen oder an denen sie beteiligt sein können, sind grundsätzlich dieselben wie für türkische Staatsbürger. Die Wahl der Gesellschaftsform sollte jedoch sorgfältig unter Berücksichtigung der Ziele des Investors, der Kapitalstruktur, des Sektors, in dem er tätig sein wird, und der Partnerschaftsbeziehungen getroffen werden.

Die am häufigsten gewählten Gesellschaftsformen in der Türkei sind die Aktiengesellschaft (Anonim Şirket) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Şirket). Beide stehen ausländischen Partnern offen und ermöglichen vollständiges Eigentum. Sie unterscheiden sich jedoch erheblich hinsichtlich Kapitalverpflichtungen, Managementstruktur, Prüfungsmechanismen und Entscheidungsprozessen. So ist beispielsweise die Anteilsübertragung bei Aktiengesellschaften flexibler, während Änderungen bei Gesellschaftern einer GmbH komplexeren Verfahren unterliegen.

Ein häufiger Fehler ausländischer Investoren besteht darin, die Gesellschaftsform allein aus Gründen der schnellen und kostengünstigen Gründung zu wählen und später festzustellen, dass diese Struktur die Geschäftstätigkeit langfristig erschwert. Entscheidungen, die ohne Berücksichtigung des Gründungszwecks, der Anzahl der Partner, der angestrebten Wachstumspläne und des Tätigkeitsfelds getroffen werden, können später schwerwiegende Management- und Rechtsprobleme verursachen.

Daher ist vor der Unternehmensgründung eine detaillierte rechtliche Analyse erforderlich. Vorgespräche mit erfahrenen Experten auf dem Gebiet wie einem Anwalt für Ausländerrecht in Izmir oder einem Anwalt für Ausländerrecht in Karşıyaka beeinflussen unmittelbar die strukturellen Entscheidungen, die die Zukunft des Unternehmens bestimmen. Die falsche Wahl der Gesellschaftsform kann nicht nur administrative, sondern auch steuerliche und kommerzielle Verluste verursachen.

Wie verläuft der Gründungsprozess einer Gesellschaft mit ausländischer Beteiligung in der Türkei?

Wie wird eine Gesellschaft mit ausländischer Beteiligung in der Türkei gegründet und welche Dokumente sind erforderlich?

Die Gründung einer Gesellschaft mit ausländischer Beteiligung in der Türkei beinhaltet technisch ähnliche Schritte wie bei inländischen Gesellschaften; jedoch sind die Bürokratie und die Dokumentation bei Geschäften mit Ausländern komplexer und sensibler. Das Fehlen auch nur eines kleinen Dokuments oder eine fehlerhafte Vorbereitung kann zur Ablehnung des gesamten Antragsprozesses oder zu monatelangen Verzögerungen führen.

Der Gründungsprozess umfasst im Wesentlichen die Eintragung im Handelsregister, die Registrierung beim Finanzamt, die mögliche Beschaffung einer Steuernummer, die Vorlage notariell beglaubigter Dokumente und die Einzahlung des Kapitals auf das Firmenbankkonto. Für ausländische Partner sind jedoch zusätzlich notariell beglaubigte Übersetzungen des Gesellschaftsvertrags, vereidigte Übersetzungen von Reisepässen und Vollmachten vorzulegen. Außerdem muss die Vertretungsbefugnis und Position der für das ausländische Unternehmen handelnden Person klar dokumentiert werden.

Während jede Phase der Gründung sensibel ist, dürfen auch die nach der Gründung erforderlichen Maßnahmen nicht vernachlässigt werden. Wenn Verfahren wie die Registrierung bei der SGK, Beschäftigungsmeldungen und die Einrichtung einer elektronischen Zustelladresse nicht ordnungsgemäß abgeschlossen werden, kann das Unternehmen bald mit administrativen Sanktionen konfrontiert werden.

Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Experten wie einem Anwalt für Ausländerrecht in der Türkei gewährleistet nicht nur die rechtliche Konformität, sondern auch die zügige und fehlerfreie Abwicklung der Verfahren. Besonders für ausländische Investoren, die zum ersten Mal in der Türkei investieren, ist ein Anwalt mit Erfahrung im Umgang mit öffentlichen Institutionen ein großer Vorteil. Es darf nicht vergessen werden, dass Fehler bei der Unternehmensgründung später zu erheblichen steuerlichen und kommerziellen Schäden führen können.

Gibt es Kapitalbeteiligungsbeschränkungen für ausländische Partner in der Türkei?

Sind die Anteile, die ausländische Partner an türkischen Gesellschaften halten können, beschränkt?

Die allgemeine Regel in der Türkei lautet, dass ausländische Investoren dieselben Rechte wie einheimische Partner in Unternehmen haben. Innerhalb dieses Rahmens gibt es in den meisten Sektoren in der Türkei keine gesetzliche Beschränkung des Kapitalanteils von Ausländern. Eine ausländische Person oder Gesellschaft kann ein Unternehmen mit 100% Kapital allein gründen oder Partner eines Unternehmens werden.

Diese allgemeine Freiheit unterliegt jedoch einigen Ausnahmen. Insbesondere wenn Aktivitäten in strategischen Sektoren wie nationale Sicherheit, Energie, Bergbau, Medien und Immobilien oder in Grenzregionen ausgeübt werden, können die Anteile ausländischen Kapitals auf bestimmte Quoten beschränkt oder an besondere Genehmigungspflichten gebunden sein. Diese Ausnahmen können direkt durch Gesetze oder Präsidialerlasse geregelt werden und je nach Investitionsbereich erhebliche Auswirkungen haben.

Je nach Investitionssektor können die Stellungnahmen und Genehmigungen verschiedener Institutionen erforderlich sein. Daher kann das Vorgehen nach dem Motto „im Gesetz nicht ausdrücklich verboten“ zu irreversiblen Hindernissen führen. Verwaltungsablehnungen, Lizenzstreichungen oder Aussetzung der Investition können schwerwiegende Folgen haben.

Die frühzeitige Erkennung solcher Situationen, die korrekte Durchführung der Sektoranalysen und die richtige Abgrenzung des rechtlichen Rahmens sind entscheidend für das Management des Prozesses mit einem Anwalt für Ausländerrecht in Izmir oder einem Anwalt für Ausländerrecht in der Türkei. Fachkundige Beratung stellt eine gesunde Investitionsentscheidung sicher und beseitigt mögliche Beschränkungen im Voraus.

Welche Rechte haben ausländische Partner bei der Unternehmensführung in der Türkei?

Welche Mitwirkungsrechte haben ausländische Partner in in der Türkei gegründeten Unternehmen?

Ausländische Investoren haben dieselben Mitwirkungsrechte wie einheimische Partner in in der Türkei gegründeten Unternehmen. Diese Rechte umfassen Stimmrecht, Mitgliedschaft im Vorstand, Vertretungsbefugnis des Unternehmens, Prüfungsbefugnis und andere Befugnisse, die unmittelbar die Management- und Entscheidungsprozesse beeinflussen. Die Ausübung dieser Rechte richtet sich jedoch nach dem Gesellschaftsvertrag, und Investoren treten oft ohne ausreichende Beachtung des Vertrags in den Prozess ein.

Insbesondere bei Strukturen mit vielen Partnern müssen möglicherweise spezielle Klauseln im Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden, damit die Aktionäre im Management wirksam sein können. Technische Details wie die Anzahl der zu ernennenden Vorstandsmitglieder, Stimmanteile und Beschlussquoren beeinflussen direkt die Beteiligungsstruktur. Werden diese Elemente nicht klar geregelt, können ausländische Partner faktisch machtlos im Unternehmen bleiben.

Ein häufig auftretendes Problem in der Praxis ist: Eine zunächst mit gleichen Anteilen gegründete Struktur kann sich im Laufe der Zeit zu einem System entwickeln, in dem eine Partei ihre Einfluss verliert. Dies liegt meist an einer schlecht geplanten Managementstruktur. Um solche Situationen zu vermeiden, muss der Gesellschaftsvertrag detailliert und rechtlich schützend ausgearbeitet werden.

In diesem Zusammenhang ist eine Beratung durch einen Fachanwalt wie einen Anwalt für Ausländerrecht in der Türkei oder Anwalt für Ausländerrecht in Karşıyaka nicht nur für die Gründung der Partnerschaft, sondern auch für deren nachhaltige und ausgewogene Verwaltung von entscheidender Bedeutung. Ausländische Investoren müssen sicherstellen, dass sie nicht nur „Gesellschafter“, sondern auch „aktive Geschäftsführer“ sind, indem sie von Anfang an einen starken rechtlichen Rahmen schaffen.

Welche steuerlichen Verpflichtungen haben ausländische Partner in der Türkei?

Wie werden die Einkünfte ausländischer Partner aus Unternehmen in der Türkei besteuert?

Ausländische Partner unterliegen hinsichtlich der Einkünfte aus in der Türkei gegründeten oder an denen sie beteiligten Unternehmen der türkischen Steuergesetzgebung. In diesem Zusammenhang beeinflussen die Art der Einkünfte und deren Erzielungsweise direkt die Art und Höhe der anzuwendenden Steuer.

Erhält der ausländische Investor Dividenden (Gewinnanteile) aus dem Unternehmen, werden diese Einkünfte über Quellensteuer besteuert. Die Quellensteuer beträgt in der Regel 15 %, kann jedoch gemäß den von der Türkei mit dem betreffenden Land abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen niedriger sein. Je nach Staatsangehörigkeit des Investors können besondere Bestimmungen zur Anwendung kommen. Zahlungen, die ohne sorgfältige Prüfung dieser Abkommen erfolgen, können unnötige Steuerbelastungen oder rechtliche Streitigkeiten verursachen.

Darüber hinaus können die von ausländischen Partnern erzielten Einkünfte nicht nur in der Türkei, sondern auch in deren Heimatländern deklarationspflichtig sein. Dies erfordert eine vergleichende Analyse der Steuergesetzgebung zwischen beiden Ländern. Insbesondere die Vermeidung von Doppelbesteuerung ist durch eine ordnungsgemäße Steuerplanung möglich.

Es ist zu beachten, dass Steuerregelungen nicht nur deklarationspflichtig, sondern auch prüfungsunterworfen sind. Steuerbehörden können ausländische Beteiligungen von Zeit zu Zeit einer detaillierten Prüfung unterziehen. Unstimmigkeiten in den Unterlagen, nicht erklärte Geldtransfers oder fehlerhafte Erklärungen können zu hohen Geldbußen führen.

Daher ist es ratsam, ab dem Gründungsprozess des Unternehmens Unterstützung durch einen Anwalt für Ausländerrecht in Izmir und vorzugsweise einen Berater mit steuerrechtlicher Expertise in Anspruch zu nehmen, um steuerliche Risiken für den ausländischen Investor zu minimieren und die finanzielle Struktur in der Türkei nachhaltig zu gestalten.

Eröffnung von Bankkonten und finanzielle Abläufe bei ausländischen Beteiligungen in der Türkei

Worauf müssen Unternehmen mit ausländischer Beteiligung bei der Eröffnung eines Bankkontos in der Türkei achten?

Damit ein Unternehmen mit ausländischer Beteiligung in der Türkei tätig werden kann, muss zwingend ein Konto auf den Namen des Unternehmens bei einer lokalen Bank eröffnet werden. Dieser Vorgang ist für ausländische Investoren jedoch häufig nicht so einfach und schnell, wie angenommen wird. Banken führen insbesondere bei ausländischen Beteiligungen eine strenge Prüfung durch; dabei werden die Nationalität der Gesellschafter, die Kapitalstruktur, das Tätigkeitsfeld und die Identitätsdaten der Vertreter eingehend geprüft.

In den Anfangsphasen der Unternehmensgründung wird ein temporäres Bankkonto zur Einzahlung der Kapitaleinlage eröffnet. In diesem Stadium können Banken den Kontoeröffnungsprozess nicht vor Abschluss der notariellen Beglaubigung, des Gesellschaftsvertrags und der Finanzamtsformalitäten weiterführen. Zudem führen die Banken eine umfassende Kundenkenntnisprüfung (KYC) durch, um die tatsächliche Geschäftstätigkeit des Unternehmens zu bewerten.

Die Hauptschwierigkeit für ausländische Investoren stellen die internen Kontrollverfahren der Banken im Rahmen der Compliance-Richtlinien und internationalen Vorschriften dar. Insbesondere Investoren aus Hochrisikoländern können intensiven Prüfungen unterzogen werden, und die Kontoeröffnung kann sich erheblich verzögern. Dies kann die tatsächliche Aufnahme der Geschäftstätigkeit verhindern.

Aus diesen Gründen ist eine sorgfältige Planung der Bankprozesse, die korrekte Vorbereitung der Dokumente und die klare Vorlage der Identität des Investors notwendig. Andernfalls können sämtliche Geschäftspläne in der Türkei ausgesetzt werden.

In diesem Prozess sorgt die Zusammenarbeit mit einem Anwalt für Ausländerrecht in der Türkei oder einem mit Bankverfahren vertrauten Berater sowohl für die richtige Bankauswahl als auch für einen reibungslosen Antragsprozess. Ohne fachkundige Anleitung können Fehlentscheidungen zu erheblichen Zeit- und Geldverlusten führen.

Prüfung und Berichtspflichten von ausländischen Beteiligungen in der Türkei

Welchen Prüfungen unterliegen Unternehmen mit ausländischer Beteiligung in der Türkei?

Unternehmen mit ausländischer Beteiligung unterliegen in der Türkei den gleichen Prüfungen in den Bereichen Handels-, Steuer- und Arbeitsrecht wie inländische Unternehmen. Strukturen mit ausländischem Kapital können jedoch zeitweise intensiver überwacht werden und besonderen Berichtspflichten unterliegen. Diese Verpflichtungen dienen sowohl der Transparenz als auch der Sicherstellung, dass die Tätigkeiten der ausländischen Investoren in der Türkei dokumentiert werden.

Insbesondere die Kapitalstruktur des Unternehmens, der Anteil der ausländischen Beteiligung und der Tätigkeitssektor beeinflussen bestimmte Prüfmechanismen direkt. Institutionen wie Finanzämter, Sozialversicherungsträger (SGK), das Handelsministerium und die Bankenaufsichtsbehörde (BDDK) können die Finanzberichte, das Transaktionsvolumen und die Übereinstimmung der Tätigkeit mit den gesetzlichen Vorgaben in bestimmten Zeiträumen prüfen. Diese Prüfungen umfassen nicht nur die Kontrolle von Büchern und Erklärungen, sondern auch die Übereinstimmung der tatsächlichen Geschäftstätigkeit mit den Angaben.

Unternehmen mit ausländischer Beteiligung sind zudem verpflichtet, jährliche Meldungen und Aktualisierungen von Investitionsinformationen zum Tätigkeitsstand dem Handelsministerium vorzulegen. Werden diese Berichte nicht fristgerecht eingereicht, kann das Unternehmen mit Verwaltungsstrafen belegt werden und Probleme bezüglich der Genehmigung der ausländischen Beteiligung bekommen.

Der häufigste Fehler besteht darin, nach der Gründung und Aufnahme der Tätigkeit die Pflichten zu vergessen oder zu unterschätzen. Dabei ist die vollständige und fristgerechte Erfüllung dieser Verpflichtungen die Grundlage für die Rechtssicherheit ausländischer Beteiligungsstrukturen.

Die Überwachung dieser Pflichten und das korrekte Management der Berichtsprozesse mit Unterstützung eines Anwalts für Ausländerrecht in Izmir oder eines erfahrenen Fachmanns für Finanzprüfungen bietet dem Unternehmen erhebliche Vorteile für die langfristige Nachhaltigkeit.

Schließung und Beendigung ausländischer Beteiligungen in der Türkei

Wie wird ein Unternehmen mit ausländischer Beteiligung in der Türkei geschlossen und die Beteiligung beendet?

Die Schließung eines Unternehmens mit ausländischer Beteiligung in der Türkei erfordert ebenso viel Aufmerksamkeit wie dessen Gründung. Die Entscheidung zur Schließung ist nicht nur eine administrative Wahl, sondern bringt auch verschiedene Verpflichtungen im Hinblick auf Steuer-, Handels- und Arbeitsrecht mit sich. Fehler in diesem Prozess können dazu führen, dass das Unternehmen trotz rechtlicher Schließung in den offiziellen Registern aktiv bleibt, Steuerverbindlichkeiten entstehen oder die rechtliche Haftung der Partner nicht endet.

Der Liquidationsprozess wird durch einen Beschluss der Gesellschafterversammlung eingeleitet und im Handelsregister eingetragen. Während der Liquidationsphase werden alle Verbindlichkeiten beglichen, Forderungen eingezogen und die Beziehungen zum Finanzamt und zur SGK beendet. Ohne Abschluss dieser Verfahren ist eine tatsächliche Schließung des Unternehmens nicht möglich. Zudem müssen am Ende der Liquidation erstellte Abschlussbilanzen und Erklärungen den zuständigen Stellen vorgelegt werden.

Bei der Beendigung der Partnerschaft sind auch Themen wie Anteilsübertragungen, Kapitalrückzahlungen und die Verteilung des Vermögens nach der Liquidation detailliert zu regeln. Ausländische Partner müssen in diesem Prozess gegebenenfalls ihre Verpflichtungen außerhalb der Türkei berücksichtigen.

Das größte Risiko besteht darin, dass trotz Schließung des Unternehmens Meldungen unvollständig sind oder Liquidationsverfahren nicht vollständig durchgeführt werden. Dies kann auch Jahre später zur Entstehung von Verbindlichkeiten, Zinsen oder rechtlichen Verantwortlichkeiten führen.

Das Vorgehen in jedem Schritt dieses Prozesses mit einem Anwalt für Ausländerrecht in der Türkei oder einem professionellen Experten für Liquidationsverfahren reduziert rechtliche Risiken und gewährleistet eine zügige Abwicklung. Besonders in Mehrpartnerstrukturen ist rechtliche Beratung unerlässlich, da die Verpflichtungen jedes Partners gesondert zu berechnen sind.

Bedeutung der anwaltlichen Unterstützung im Prozess der ausländischen Beteiligungsstrukturen

Warum ist es notwendig, sich bei ausländischen Beteiligungsstrukturen von einem erfahrenen Anwalt unterstützen zu lassen?

Die Gründung ausländischer Beteiligungen in der Türkei ist nicht nur eine wirtschaftliche Entscheidung, sondern auch ein rechtlicher Prozess, der sorgfältige Planung erfordert. Jede Phase – von der Unternehmensgründung über die Festlegung des Tätigkeitsbereichs bis hin zu Beteiligungsverträgen und steuerlichen Strukturierungen – birgt rechtliche Risiken. Werden diese Risiken nicht richtig analysiert, kann dies für den Investor nicht nur finanzielle, sondern auch reputations- und betrieblich bedingte Verluste bedeuten.

Das türkische Rechtssystem kann für ausländische Investoren fremd sein, und bürokratische Verfahren können komplex erscheinen. Selbst der einfachste Vorgang kann bei Nichtbeachtung der Vorschriften den gesamten Prozess behindern. Besonders strategische Themen wie Managementrechte, Beteiligungsanteile, Anteilsübertragungen und steuerliche Verpflichtungen müssen von einem erfahrenen Experten strukturiert werden.

Ein spezialisierter Anwalt für Ausländerrecht in der Türkei sichert nicht nur die aktuelle, sondern auch die zukünftige Rechtsposition des Investors. Mit anwaltlicher Unterstützung erstellte Gesellschaftsverträge machen die Beteiligungsstruktur klar und sicher; Managementrechte werden ausdrücklich definiert und Streitigkeiten zwischen Partnern von Anfang an vermieden. Darüber hinaus werden kontinuierliche Prozesse wie steuerliche Verpflichtungen, Jahresberichte und Prüfungen ordnungsgemäß verwaltet.

Für professionelle Beratung, die gewährleistet, dass alle Ihre Vorgänge im Rahmen Ihrer ausländischen Beteiligung gesetzeskonform und vollständig durchgeführt werden, können Sie KL Rechtsberatung kontaktieren. Durch die Zusammenarbeit mit unseren erfahrenen Anwälten können Sie Ihre Investition in der Türkei unter rechtlicher Sicherheit wachsen lassen und alle rechtlichen Risiken kontrollieren.