Beteiligungsstrukturen mit ausländischen Partnern
Häufig gestellte Fragen zu ausländischen Beteiligungsstrukturen
- Welche Gesellschaftsformen können Ausländer in der Türkei als Gesellschafter haben?
- Können ausländische natürliche und juristische Personen Gesellschafter in türkischen Unternehmen sein?
- Wie funktioniert die Anteilsübertragung in Gesellschaften mit ausländischer Beteiligung?
- Welche Bedingungen gelten für die Beteiligung ausländischer Investoren?
- Gibt es Kapitalanforderungen für Gesellschaften mit ausländischen Gesellschaftern in der Türkei?
- Wie werden Geschäftsführung und Vertretung in solchen Gesellschaften bestimmt?
- Wie laufen die Prozesse für Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis in ausländisch beteiligten Unternehmen?
- Welche Schritte sind bei Änderung der Beteiligungsverhältnisse erforderlich?
- Welche steuerlichen Pflichten bestehen für Gesellschaften mit ausländischen Beteiligungen?
- Wie werden Änderungen der Beteiligungsstruktur in MERSİS und Handelsregister eingetragen?
- Ist anwaltliche Unterstützung bei der Gründung ausländischer Beteiligungsstrukturen in İzmir und Karşıyaka zwingend?
- Wie funktioniert die Kontoeröffnung für ausländisch beteiligte Gesellschaften?
- Wie erfolgen Hauptversammlungen und Beschlussfassungen in solchen Gesellschaften?
- Sind notarielle Beglaubigungen und Apostillen bei Änderungen der Beteiligungsstruktur notwendig?
- Wie unterstützt K&L Rechtsberatung bei ausländischen Beteiligungsstrukturen?
Ausländische Beteiligungsstrukturen
Was sind ausländische Beteiligungsstrukturen in der Türkei und welche Vorteile bieten sie Investoren?
In der Türkei dürfen sowohl inländische als auch ausländische natürliche und juristische Personen Gesellschafter in Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung sein. Ausländische Investoren können bis zu 100 % der Anteile halten oder gemeinsam mit türkischen Partnern Gesellschaften gründen. Eine ausländische Beteiligungsstruktur bietet dem Investor Vorteile wie eine aktive Rolle im Entscheidungsprozess, Freiheit bei Kapitalbewegungen, einfache Anteilsübertragung und die Möglichkeit, in einem internationalen Partnerumfeld zu agieren.
Bei der Gründung einer ausländischen Beteiligungsstruktur sind Gesellschaftsart, Anteilseignerstruktur, Leitungs- und Vertretungsbefugnisse, Anteilsübertragungsverfahren, steuerliche Pflichten und Bankgeschäfte sorgfältig zu planen. Alle Änderungen und Anteilsübertragungen müssen gewissenhaft über MERSİS und das Handelsregister, inklusive notarieller Beglaubigungen, Apostillen und Übersetzungen ausländischer Dokumente, abgewickelt werden.
Darüber hinaus profitieren ausländisch beteiligte Gesellschaften bei den Prozessen zur Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis, da diese Rechte den Geschäftsführern und Gesellschaftern schneller zuerkannt werden. K&L Rechtsberatung bietet in İzmir und Karşıyaka umfassende rechtliche und beratende Unterstützung von der Strukturplanung über die Firmengründung bis zu Bank- und Steuerangelegenheiten sowie bei Arbeitserlaubnisverfahren.