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Eröffnung einer Zweigniederlassung

Häufig gestellte Fragen zur Eröffnung einer Zweigstelle

  1. Wie kann ein ausländisches Unternehmen in der Türkei eine Zweigstelle eröffnen?
  2. Welche Unterlagen sind für die Eröffnung einer Zweigstelle erforderlich?
  3. Sind Notar- und Apostillenverfahren bei der Zweigstelleneröffnung obligatorisch?
  4. Ist ein Mindestkapital für die Eröffnung einer Zweigstelle erforderlich?
  5. Wie lange dauert der Prozess der Zweigstelleneröffnung?
  6. Wie werden Steuer- und Sozialversicherungsangelegenheiten nach der Eröffnung der Zweigstelle geregelt?
  7. Muss der Zweigstellenleiter türkischer Staatsbürger sein?
  8. Ist es einfach, eine Arbeitserlaubnis für die Zweigstelle eines ausländischen Unternehmens zu erhalten?
  9. Was ist der Unterschied zwischen einer Zweigstelle und einer Kontaktstelle?
  10. Gibt es steuerliche Vorteile bei der Eröffnung einer Zweigstelle?
  11. Ist juristische Unterstützung bei der Eröffnung einer Zweigstelle in İzmir und Karşıyaka erforderlich?
  12. Wie laufen die MERSİS- und Handelsregisterverfahren ab?
  13. Wie wird nach der Eröffnung der Zweigstelle ein Bankkonto eröffnet?
  14. In welchen Branchen kann eine ausländische Zweigstelle eröffnet werden?
  15. Wie unterstützt K&L Rechtsberatung beim Prozess der Zweigstelleneröffnung?

Zweigstelleneröffnung

Was bedeutet die Eröffnung einer Zweigstelle für ausländische Unternehmen in der Türkei und wie funktioniert sie?

Die Eröffnung einer Zweigstelle bedeutet, dass ein bestehendes ausländisches Unternehmen in der Türkei eine offizielle Vertretung unter eigenem Namen und Firmennamen für den Handel gründet. Eine Zweigstelle in İzmir und Karşıyaka ermöglicht den direkten Markteintritt, den Ausbau des Kundenstamms und die Verlagerung von Geschäftsprozessen nach Türkei. Die Zweigstelle erlangt keine eigene Rechtspersönlichkeit, wird aber in der Türkei steuerpflichtig und trägt alle Handelsaktivitäten im türkischen Handelsregister ein.

Um eine Zweigstelle zu eröffnen, muss das Mutterunternehmen zunächst Tätigkeitsnachweise, Gründungs- und Handelsregisterdokumente sowie Beschlüsse über die Zweigstelleneröffnung und die Ernennung eines Vertreters vorlegen. Die Adresse der Zweigstelle wird festgelegt, die erforderlichen Dokumente werden notariell beglaubigt und apostilliert übersetzt und beim Handelsregisteramt eingereicht. Nach der Eröffnung werden Steuer-ID, Sozialversicherungs- und Kammerregistrierungen durchgeführt.

K&L Rechtsberatung bietet in İzmir und Karşıyaka umfassende professionelle Unterstützung während des gesamten Zweigstellen-Eröffnungsprozesses mit spezialisierten Anwälten für Karşıyaka und İzmir, Beratern für Staatsbürgerschaftsanträge und Ausländerrecht. Wir gewährleisten, dass ausländische Unternehmen alle Handelsregister-, MERSİS-, Steuer- und Arbeitserlaubnisverfahren schnell und gesetzeskonform abschließen.