Gründung von Aktiengesellschaften / GmbHs
Häufig gestellte Fragen zur Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) / Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Was sind die Unterschiede zwischen einer Aktiengesellschaft und einer GmbH für ausländische Investoren in der Türkei?
- Wie hoch ist das erforderliche Mindestkapital zur Gründung einer AG oder GmbH in der Türkei?
- Welche Unterlagen müssen ausländische Gesellschafter bei der Gründung vorbereiten?
- Wie läuft die Unternehmensgründung in der Türkei Schritt für Schritt ab?
- Wie wird die MERSİS-Registrierung durchgeführt und wie funktioniert der digitale Antragsprozess?
- Wie läuft die Beantragung der Steuernummer und die Eröffnung eines Bankkontos ab?
- Können ausländische Investoren über eine Gesellschaftsbeteiligung eine Arbeitserlaubnis beantragen?
- Wie erfolgt die Übertragung von Anteilen und der Verkauf von Gesellschaftsanteilen bei AGs und GmbHs?
- Wie kann man nach der Gründung von Steuervergünstigungen und Investitionsförderungen profitieren?
- Wie laufen Notar-, Übersetzer- und Kammerprozesse bei der Unternehmensgründung ab?
- Ist professionelle Beratung für die Unternehmensgründung in İzmir und Karşıyaka verpflichtend?
- Können ausländische Unternehmen in der Türkei eine Repräsentanz oder Zweigstelle eröffnen?
- Ist es notwendig, eine Adresse anzugeben und einen Mietvertrag für die Firmengründung abzuschließen?
- In welchen Branchen sind für AGs und GmbHs zusätzliche Genehmigungen oder Lizenzen erforderlich?
- Wie unterstützt K&L Rechtsberatung bei der Unternehmensgründung und den Folgeprozessen?
Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) / Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Was ist eine AG oder GmbH in der Türkei und welche Vorteile bietet sie ausländischen Investoren?
Die Türkei bietet mit ihrer dynamischen Wirtschaft und Offenheit für den internationalen Handel einen attraktiven Markt für ausländische Investoren. Die zwei meistgewählten Gesellschaftsformen für ausländische natürliche und juristische Personen sind die Aktiengesellschaft (A.Ş.) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LTD. ŞTİ.). Beide Modelle bieten umfangreiche Möglichkeiten für ausländisches und inländisches Kapital und bringen unterschiedliche Vorteile für Unternehmer und Investoren mit sich.
Grundlegende Vorteile der Unternehmensgründung in der Türkei
- Vollständige Geschäftstätigkeit: Ausländische Investoren können über ihr in der Türkei gegründetes Unternehmen frei Handel betreiben, Import, Export, Produktion, Dienstleistungen und Beratung in vielen Branchen ausüben.
- Möglichkeit der Ausländischen Beteiligung: Ausländer können eine Gesellschaft mit 100 % Anteilen besitzen oder gemeinsam mit türkischen Partnern investieren. In beiden Gesellschaftsformen ist eine Beteiligung ausländischer natürlicher oder juristischer Personen möglich.
- Flexibilität bei Kapitalbewegungen: Ausländische Investoren, die die Mindestkapitalanforderungen erfüllen, können Kapital in die Türkei transferieren und ihre im Ausland erzielten Mittel problemlos in das Gesellschaftskapital einbringen.
- Erleichterung von Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis: Für ausländische Gesellschafter oder Geschäftsführer eines türkischen Unternehmens ist es wesentlich einfacher und schneller, Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse zu erhalten. Dieses Modell bietet eine praktische Lösung für diejenigen, die als Partner oder Geschäftsführer in der Türkei wohnen möchten.
- Investitionsanreize und Steuervergünstigungen: Unternehmen mit ausländischem Kapital profitieren von verschiedenen Investitionsanreizen, Freihandelszonen, Organisierten Industriegebieten, Mehrwertsteuererstattungen, Zollbefreiungen und Steuervergünstigungen.
Unterschiede zwischen AG und GmbH
- Kapitalstruktur: Das Mindestkapital beträgt bei Aktiengesellschaften 250.000 TRY, bei GmbHs 50.000 TRY. Aktiengesellschaften sind für größere und mehrteilige Investitionen vorteilhafter.
- Management und Entscheidungsfindung: Aktiengesellschaften haben eine professionellere Managementstruktur, während GmbHs kleinere, schnellere Entscheidungsstrukturen besitzen.
- Anteilsübertragung und Aktienverkauf: Bei Aktiengesellschaften ist die Anteilsübertragung einfacher und erfordert meist keine notarielle Beglaubigung, bei GmbHs muss der Übertragungsvertrag notariell beurkundet werden.
Schritt-für-Schritt Prozess der Unternehmensgründung
- Auswahl der Gesellschaftsform und Firmenname: Der ausländische Investor wählt entsprechend der Geschäftstätigkeit und Kapitalziele die Gesellschaftsform und bestimmt den Firmennamen.
- Erstellung des Gesellschaftsvertrags: Der Vertrag wird gemäß dem türkischen Handelsgesetzbuch und den einschlägigen Vorschriften erstellt und regelt Geschäftszweck, Kapitalstruktur, Gesellschafter und Leitung.
- MERSİS-Registrierung: Die Unternehmensgründung erfolgt online über das Zentrale Registrierungssystem (MERSİS). Die Gründer erstellen und bestätigen den Gesellschaftsvertrag über MERSİS.
- Kapitalverpflichtung und Eröffnung eines Bankkontos: Das erforderliche Kapital wird auf ein in der Türkei eröffnetes Bankkonto eingezahlt und ein Zahlungsbeleg erhalten (bei AGs mindestens 25 %, bei GmbHs kann das Kapital innerhalb von 24 Monaten vollständig eingezahlt werden).
- Notarielle Beglaubigungen und Vollmachten: Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführer oder Vorstand, Unterschriftsproben und weitere Dokumente werden notariell beglaubigt.
- Handelsregistereintragung: Nach Vervollständigung aller Dokumente wird die Anmeldung beim Handelsregister vorgenommen und die Gesellschaft offiziell registriert. Die Gründung wird im Türkischen Handelsregisterblatt veröffentlicht.
- Steuernummer und Steuerbehördenregistrierung: Es wird eine Steuernummer beantragt, die Gesellschaft bei der Steuerbehörde registriert und die Überprüfung durchgeführt.
- Eintragung in die Handels-/Industrie- und Handelskammer und weitere Anmeldungen: Die Gesellschaft wird bei der zuständigen Kammer registriert und notwendige weitere Verwaltungsverfahren abgeschlossen (z.B. Sozialversicherung, Arbeitsstättenmeldung).
- Beglaubigung der gesetzlichen Bücher und Ernennung eines Wirtschaftsprüfers: Die gesetzlichen Bücher werden notariell beglaubigt und ein Wirtschaftsprüfer bestellt.
Wichtige Hinweise für ausländische Investoren
- Reisepass und Aufenthaltsinformationen der Gesellschafter: Für ausländische Partner können notariell beglaubigte Passübersetzungen und apostillierte Dokumente erforderlich sein.
- Angabe einer rechtlichen Adresse in der Türkei: Für jedes Unternehmen ist eine echte und tatsächliche Adresse verpflichtend.
- Vollmachten und Vertretungsregelungen: Besonders für ausländische Gesellschafter, die im Ausland leben, sind Vollmachten wichtig.
- Branchenspezifische Genehmigungen: In bestimmten Branchen sind zusätzliche Genehmigungen oder Lizenzen erforderlich (z.B. Finanzen, Bildung, Gesundheit).
Unterstützung von K&L Rechtsberatung bei der Unternehmensgründung und Beratung
K&L Rechtsberatung bietet ausländischen Investoren in İzmir und Karşıyaka umfassende Beratung und Begleitung bei der Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs – von Anfang bis Ende.
- Professionelle Abwicklung aller Schritte von Vorbereitung und Planung bis zur Registrierung, Bankangelegenheiten und Steueranmeldungen.
- Erstellung von Verträgen, Gesellschaftsverträgen, Vollmachten, Übersetzungen sowie Anträge bei MERSİS und dem Handelsregister entsprechend der neuesten Rechtsvorschriften.
- Umfassende Unterstützung nach der Gründung bei Arbeitsgenehmigungen, Befreiungen und Investitionsanreizen.