KL Legal Consultancy Logo

Repräsentanz (Irtibat Bürosu) in der Türkei

Häufig gestellte Fragen zum Thema Verbindungsbüros in der Türkei

  1. Was ist ein Verbindungsbüro in der Türkei und welche Funktion hat es?
  2. Kann ein ausländisches Unternehmen ein Verbindungsbüro in der Türkei gründen?
  3. Was ist die rechtliche Grundlage für die Errichtung eines Verbindungsbüros in der Türkei?
  4. In welchen Tätigkeiten kann ein Verbindungsbüro in der Türkei tätig sein?
  5. Welche Dokumente sind für die Gründung eines Verbindungsbüros in der Türkei erforderlich?
  6. Bei welcher Behörde ist die Erlaubnis für die Eröffnung eines Verbindungsbüros eines ausländischen Unternehmens in der Türkei einzuholen?
  7. Wie lange dauert der Prozess zur Gründung eines Verbindungsbüros in der Türkei?
  8. Muss ein Verbindungsbüro in der Türkei Steuern zahlen?
  9. Kann ein Verbindungsbüro in der Türkei Einkünfte erzielen?
  10. Wie lange ist die Betriebsdauer eines Verbindungsbüros in der Türkei?
  11. Wie wird die Betriebsdauer eines Verbindungsbüros in der Türkei verlängert?
  12. Wie wird ein Verbindungsbüro in der Türkei geschlossen?
  13. Welche Verfahren sind für die Schließung eines Verbindungsbüros in der Türkei durchzuführen?
  14. Benötigen Mitarbeiter eines Verbindungsbüros in der Türkei eine Arbeitserlaubnis?
  15. Ist es möglich, ausländisches Personal in einem Verbindungsbüro in der Türkei zu beschäftigen?
  16. Welche Vorteile hat die Eröffnung eines Verbindungsbüros in der Türkei?
  17. Was ist der Unterschied zwischen einem Verbindungsbüro und einer Niederlassung in der Türkei?
  18. Ist es notwendig, beim Aufbau eines Verbindungsbüros in der Türkei rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen?
  19. Kann ein Verbindungsbüro in der Türkei Handel treiben?
  20. Warum ist anwaltliche Unterstützung bei der Gründung eines Verbindungsbüros in der Türkei wichtig?
  21. Sind Apostillen- und Notarbestätigungen für die Unterlagen bei der Verbindungsbüro-Gründung in der Türkei zwingend erforderlich?
  22. Haben Unternehmen, die Verbindungsbüros in der Türkei gründen, jährliche Berichtspflichten?
  23. Welche Institutionen überwachen die Tätigkeiten von Verbindungsbüros in der Türkei?
  24. Was passiert, wenn ein Verbindungsbüro in der Türkei kommerzielle Aktivitäten ausübt?

Was ist ein Verbindungsbüro in der Türkei und worauf basiert seine rechtliche Grundlage?

Auf welchen rechtlichen Regelungen basiert die Errichtung eines Verbindungsbüros in der Türkei?

Ein Verbindungsbüro in der Türkei ist eine Vertretung, die von einem ausländischen Unternehmen eingerichtet wird, um begrenzte Tätigkeiten wie Marketing, Werbung, Informationsbeschaffung und technischen Support ohne Aufnahme von kommerziellen Aktivitäten in der Türkei auszuführen. Diese Strukturen stellen den ersten Schritt für ausländische Kapitalgesellschaften dar, die den türkischen Markt kennenlernen, Geschäftspartner knüpfen und vor Investitionen Machbarkeitsstudien durchführen möchten.

Die Errichtung eines Verbindungsbüros in der Türkei wird durch das Gesetz Nr. 4875 über Direktinvestitionen aus dem Ausland und die darauf basierende Verordnung über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer bei Direktinvestitionen aus dem Ausland geregelt. Die Anträge werden über das vom Ministerium für Schatz und Finanzen autorisierte Investitionsbüro bearbeitet. In diesem Prozess müssen Dokumente, die von der türkischen Vertretung des ausländischen Unternehmens im Sitzland stammen, notariell beglaubigt und mit Apostille versehen vorgelegt werden.

Das wichtigste Kriterium bei der Errichtung eines Verbindungsbüros ist das Verbot von kommerziellen Tätigkeiten. Dieses Büro darf keine Einkünfte erzielen, keine Rechnungen ausstellen, keine Verträge abschließen und weder Produkte noch Dienstleistungen in der Türkei verkaufen. Andernfalls kann die Einrichtung von der Steuerbehörde und den zuständigen Aufsichtsbehörden wegen Ausübung kommerzieller Tätigkeiten geschlossen werden. An dieser Stelle ist es von großer Bedeutung, die Unterschiede zwischen einem „Verbindungsbüro“, einer „Niederlassung“ oder einer „Aktien-/GmbH“ klar zu verstehen.

Vor diesem Hintergrund stellt die Beratung durch Fachpersonen wie einen Izmir Ausländerrecht Anwalt oder einen Türkei Ausländerrecht Anwalt sicher, dass die Eröffnung des Verbindungsbüros sowohl rechtlich als auch im Einklang mit der Gesetzgebung erfolgt. Darüber hinaus spielt professionelle Unterstützung bei der Verfolgung gesetzlicher Änderungen und der vollständigen Vorbereitung der Unterlagen eine entscheidende Rolle für den reibungslosen Ablauf des Verfahrens.

Was sind die Zwecke ausländischer Unternehmen bei der Errichtung von Verbindungsbüros in der Türkei?

Welche Tätigkeiten können ausländische Unternehmen durch die Errichtung eines Verbindungsbüros in der Türkei ausüben?

Die Entscheidung ausländischer Unternehmen, Verbindungsbüros in der Türkei zu errichten, zielt in der Regel darauf ab, den türkischen Markt kennenzulernen, vor Investitionen Marktanalysen durchzuführen und Kontakte zum lokalen Geschäftsumfeld zu knüpfen. Diese Strukturen dienen als strategischer Übergangspunkt für Unternehmen, die Markteintrittsstrategien entwickeln möchten, ohne direkt kommerzielle Aktivitäten auszuüben.

Verbindungsbüros dürfen in der Türkei nur mit Tätigkeiten tätig sein, die auf Werbung, Marktforschung, Informationsbeschaffung, Koordination regionaler Aktivitäten und technischen Support beschränkt sind. Das Hauptziel dieses Büros besteht darin, potenzielle Geschäftsmöglichkeiten des Mutterunternehmens in der Türkei zu bewerten, Geschäftspartnerschaften aufzubauen oder Vorbereitungen für eine mögliche zukünftige Niederlassung oder Gesellschaft zu treffen.

Allerdings ist es Verbindungsbüros, die in der Türkei gegründet werden, verboten, Einkünfte zu erzielen, Verträge zu unterzeichnen, Waren und Dienstleistungen zu verkaufen oder Rechnungen auszustellen. Diese Beschränkung dient dazu, sicherzustellen, dass die Türkei ein verlässliches Umfeld für ausländische Direktinvestitionen bietet und dass Investitionsentscheidungen bewusst getroffen werden.

Werden die Tätigkeiten solcher Büros unter der Leitung eines Türkei Ausländerrecht Anwalts oder eines Karşıyaka Ausländerrecht Anwalts durchgeführt, wird es dem Unternehmen ermöglicht, seine Aktivitäten ohne rechtliche Probleme zu planen. Die Einhaltung rechtlicher Grenzen der Tätigkeit, die Verlängerung der Betriebsgenehmigung und die Vermeidung von Problemen bei Steuerprüfungen sind von entscheidender Bedeutung.

Welche Voraussetzungen müssen für die Errichtung eines Verbindungsbüros in der Türkei erfüllt sein?

Welche Bedingungen müssen ausländische Unternehmen erfüllen, um ein Verbindungsbüro in der Türkei zu errichten?

Ausländische Unternehmen, die ein Verbindungsbüro in der Türkei gründen möchten, müssen bestimmte grundlegende Voraussetzungen erfüllen. Diese Bedingungen wurden festgelegt, um sicherzustellen, dass das Verbindungsbüro ausschließlich für nicht-kommerzielle Funktionen wie Werbung und Marktforschung verwendet wird.

Die erste und grundlegendste Voraussetzung ist, dass das antragstellende Unternehmen eine im Ausland gegründete und weiterhin aktive juristische Person sein muss. Es ist wesentlich, dass das Unternehmen in der Türkei keine kommerziellen Aktivitäten durchführt und den Antrag ausschließlich zum Zweck der Verbindung stellt. Das in der Türkei einzurichtende Büro muss als Vertreter des Mutterunternehmens fungieren und darf keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben; dies ist eine gesetzliche Verpflichtung.

Die zweite wichtige Voraussetzung ist, dass die Registrierung des Unternehmens im Handelsregister des Tätigkeitslandes dokumentiert sein muss und diese Registrierung durch ein notariell beglaubigtes und apostilliertes Dokument nachgewiesen wird. Außerdem ist die Vorlage der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung des letzten Geschäftsjahres obligatorisch. Diese Dokumente belegen, dass das Unternehmen tatsächlich tätig ist und das Verbindungsbüro ausschließlich zu Repräsentations- und Werbezwecken gegründet wurde.

Darüber hinaus müssen die Identitätsdaten, die Wohnadresse in der Türkei und die Kontaktdaten des bevollmächtigten Vertreters des Verbindungsbüros im Antragsdossier enthalten sein. Der Standort des einzurichtenden Büros, der Mietvertrag und das Datum des Betriebsbeginns müssen ebenfalls klar angegeben werden.

Für die korrekte Durchführung dieses Prozesses ist die Beratung von Experten wie einem Izmir Ausländerrecht Anwalt oder einem Karşıyaka Ausländerrecht Anwalt von großem Vorteil, um die Unterlagen gesetzeskonform vorzubereiten und die notariellen und apostillierten Verfahren einwandfrei durchzuführen. So können negative Situationen wie Ablehnungen oder Verzögerungen im Verfahren vermieden werden.

Antragsverfahren und erforderliche Unterlagen für die Errichtung eines Verbindungsbüros in der Türkei

Welche Unterlagen benötigen ausländische Unternehmen für die Errichtung eines Verbindungsbüros in der Türkei?

Die Anträge ausländischer Unternehmen, die ein Verbindungsbüro in der Türkei errichten möchten, werden vom Ministerium für Handel der Republik Türkei – Generaldirektion für Anreizmaßnahmen und ausländisches Kapital geprüft. Die Anträge können direkt beim Ministerium oder über autorisierte Zwischeninstitutionen oder Beratungsfirmen eingereicht werden.

Das Antragsverfahren wird im Durchschnitt innerhalb von 15–20 Arbeitstagen abgeschlossen, wenn die Unterlagen vollständig und ordnungsgemäß vorbereitet sind. Bei Mängeln oder Formfehlern in den Dokumenten kann sich der Prozess jedoch verlängern. Daher muss das Antragsverfahren mit äußerster Sorgfalt durchgeführt werden.

Zu den erforderlichen Unterlagen gehören:

  • Antragsschreiben (unterzeichnet von der vertretungsberechtigten Person des Unternehmens)
  • Notariell beglaubigte Vollmacht des Antragstellers
  • Handelsregisterbescheinigung des ausländischen Unternehmens (innerhalb der letzten drei Monate ausgestellt, notariell beglaubigt und apostilliert)
  • Tätigkeitsbescheinigung des ausländischen Unternehmens
  • Unterschriftsproben des ausländischen Unternehmens
  • Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung des letzten Jahres
  • Lebenslauf und Identitätsdaten des Vertreters des Verbindungsbüros
  • Adressdaten und Mietvertrag des in der Türkei tätigen Büros
  • Erläuternde Notiz zu den im Büro auszuführenden Tätigkeiten

Alle Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Türkische übersetzt und notariell beglaubigt sein.

Ein kleiner Fehler während des Antrags kann zur Ablehnung oder Verzögerung des Verfahrens führen. An dieser Stelle spielt die Anleitung durch einen Türkei Ausländerrecht Anwalt oder Izmir Ausländerrecht Anwalt eine entscheidende Rolle, um die Akte rechtlich korrekt und gesetzeskonform vorzubereiten. Außerdem bietet die Unterstützung eines Anwalts erhebliche Vorteile für die Beschleunigung des Verfahrens und die reibungslose Verwaltung der Dokumentenflüsse.

Tätigkeitsbereiche und Einschränkungen von Verbindungsbüros in der Türkei

Welche Tätigkeiten dürfen Verbindungsbüros in der Türkei ausüben und welche nicht?

Verbindungsbüros sind Vertretungen, die ausländische Unternehmen zu begrenzten Zwecken ohne Aufnahme kommerzieller Tätigkeiten in der Türkei errichten können. Ihre Tätigkeitsbereiche sind klar begrenzt, und es ist ihnen strengstens untersagt, eine Tätigkeit auszuüben, die direkte kommerzielle Einnahmen in der Türkei generiert.

Die erlaubten Tätigkeitsbereiche von Verbindungsbüros sind:

  • Durchführung von Marktforschung
  • Sammlung von Informationen über den türkischen Markt
  • Kontaktaufnahme mit potenziellen Geschäftspartnern
  • Planung der Investitionen des Mutterunternehmens in Bezug auf die Türkei
  • Durchführung von Werbe- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Erbringung technischer Unterstützungsleistungen (sofern diese keinen kommerziellen Charakter haben)
  • Organisation von Schulungen und Seminaren

Dagegen sind die Tätigkeiten, die Verbindungsbüros unbedingt unterlassen müssen:

  • Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen
  • Abschluss kommerzieller Verträge
  • Ausstellung von Rechnungen
  • Erzielung von Einnahmen
  • Tätigkeiten im An- und Verkauf
  • Tätigkeit als Handelsunternehmen in der Türkei

Diese Beschränkungen beruhen auf der Überlegung, dass Ausländer, die kommerzielle Tätigkeiten in der Türkei ausüben wollen, ein Unternehmen oder eine Niederlassung gründen müssen, ohne steuerliche, arbeitserlaubnisbezogene und unternehmensgründungsrechtliche Verpflichtungen zu vernachlässigen.

Wird festgestellt, dass ein Verbindungsbüro kommerzielle Aktivitäten durchführt, wird die Betriebserlaubnis widerrufen und die Einrichtung geschlossen. Dies kann sowohl bei der Steuerbehörde als auch bei der Einwanderungsbehörde ernste Folgen haben.

Daher sorgt die rechtliche Beratung durch einen Türkei Ausländerrecht Anwalt oder Karşıyaka Ausländerrecht Anwalt dafür, dass die Grenzen der Tätigkeit korrekt verstanden und nicht verletzt werden und die Vertretung des Unternehmens auf rechtlich sicherer Grundlage erfolgt.

Steuerliche Situation von Verbindungsbüros ausländischer Unternehmen in der Türkei

Sind Verbindungsbüros in der Türkei steuerpflichtig?

Verbindungsbüros, die in der Türkei eingerichtet werden, gelten solange sie keine direkten kommerziellen Tätigkeiten ausüben, nicht als Einkommen- und Körperschaftssteuerpflichtige. Nach den Steuervorschriften werden Verbindungsbüros als Einrichtungen angesehen, die keine Einnahmen erzielen und nur mit beschränkten Tätigkeiten wie Werbung, Marketing und Informationsbeschaffung arbeiten. Daher werden sie in der Türkei nicht besteuert, solange sie keine gewinnbringenden Transaktionen durchführen.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass Verbindungsbüros vollständig von steuerlichen Pflichten befreit sind. Sie unterliegen im Rahmen ihrer Tätigkeiten bestimmten Melde- und Erklärungspflichten. Zu diesen gehört insbesondere die jährliche Vorlage von Tätigkeitsberichten beim Handelsministerium. Zudem können für Zahlungen an Mitarbeiter im Büro Verpflichtungen hinsichtlich der Lohnsteueranmeldung, Stempelsteuer und Sozialversicherungsbeiträge entstehen.

Die Mietkosten, Gehaltszahlungen und andere Betriebsausgaben des Verbindungsbüros trägt das Mutterunternehmen. Diese Zahlungen werden in der Regel aus dem Ausland als Devisen in die Türkei transferiert. Auf diese eingehenden Gelder wird keine Steuer erhoben; Banküberweisungen und Zahlungsvorgänge müssen jedoch dokumentiert und nachgewiesen werden.

Die Steuerbehörden können Verbindungsbüros gelegentlich kontrollieren. Bei solchen Prüfungen wird untersucht, ob das Büro tatsächlich kommerzielle Aktivitäten ausführt, die Mitarbeiterzahl, durchgeführte Geschäfte und finanzielle Bewegungen werden geprüft. Daher ist es unerlässlich, eine rechtlich konforme Struktur zu errichten und die Tätigkeiten in diesem Rahmen fortzuführen.

In diesem Zusammenhang ist es wichtiger, mit einem Türkei Ausländerrecht Anwalt oder einem steuerrechtlich versierten Berater zusammenzuarbeiten als mit einem Türkei Staatsbürgerschaftsanwalt, um mögliche Risiken zu vermeiden.

Arbeitserlaubnisvoraussetzungen für Mitarbeiter von Verbindungsbüros in der Türkei

Benötigen Mitarbeiter, die in Verbindungsbüros ausländischer Unternehmen in der Türkei arbeiten, eine Arbeitserlaubnis?

Der Status der Mitarbeiter in Verbindungsbüros in der Türkei unterscheidet sich je nachdem, ob sie türkische Staatsbürger oder Ausländer sind. Für türkische Staatsbürger, die in Verbindungsbüros arbeiten, ist keine besondere Genehmigung erforderlich. Bei ausländischem Personal hingegen ist das Einholen einer Arbeitserlaubnis gesetzlich verpflichtend.

Die Antragstellung für Arbeitserlaubnisse für ausländische Mitarbeiter in Verbindungsbüros erfolgt gemäß dem Gesetz Nr. 6735 über Internationale Arbeitskräfte und den entsprechenden Verordnungen. Der Antrag wird bei dem Ministerium für Arbeit und Soziale Sicherheit zusammen mit der vom Handelsministerium ausgestellten Betriebserlaubnis für das Verbindungsbüro eingereicht. Voraussetzung ist, dass das Verbindungsbüro bereits über eine Betriebserlaubnis verfügt.

Das ausländische Personal muss über eine gültige Aufenthaltserlaubnis in der Türkei verfügen und der Arbeitsvertrag muss vorgelegt werden. Das Antragsverfahren wird sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer online über das e-Government-Portal abgeschlossen. Die Genehmigung erfolgt in der Regel innerhalb von 30 Tagen.

Die Beschäftigung von ausländischem Personal ohne Arbeitserlaubnis durch das Verbindungsbüro kann sowohl für das Büro als auch für den Arbeitnehmer zu erheblichen Verwaltungsstrafen und sogar zu Ausweisungsmaßnahmen führen. Daher ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zwingend erforderlich.

Schon kleine Fehler im Verfahren können zur Ablehnung des Antrags führen. Deshalb ist die Unterstützung durch einen Fachberater wie einen Izmir Arbeitserlaubnis Anwalt oder einen Türkei Ausländerrecht Anwalt von entscheidender Bedeutung, um eine schnelle, korrekte und vollständige Durchführung der Verfahren zu gewährleisten.

Betriebsdauer und Verlängerungsverfahren von Verbindungsbüros in der Türkei

Wie lange ist die Betriebsdauer eines Verbindungsbüros und wie kann diese verlängert werden?

Die Betriebserlaubnisse, die ausländischen Unternehmen für Verbindungsbüros in der Türkei erteilt werden, sind befristet und werden in der Regel zunächst auf 3 Jahre festgelegt. Diese Dauer wird vom Handelsministerium entsprechend dem vorgelegten Tätigkeitsplan und dem Tätigkeitsgegenstand in der Türkei bestimmt. Nach Ablauf der Frist muss das Verbindungsbüro nicht zwingend geschlossen werden; die Betriebserlaubnis kann durch einen Verlängerungsantrag erneuert werden.

Verlängerungsanträge müssen mindestens 1 Monat vor Ablauf der bestehenden Genehmigung gestellt werden. Späte Anträge können vom Ministerium negativ bewertet werden und zur Aufhebung der Betriebserlaubnis führen. Daher ist die Fristeneinhaltung eine der wichtigsten Prozessphasen.

Folgende Unterlagen sind bei der Verlängerungsantragstellung einzureichen:

  • Antragsschreiben
  • Detaillierter Tätigkeitsbericht für den vorherigen Zeitraum
  • Dokumente zu aktuellen und geplanten Aktivitäten des Mutterunternehmens
  • Personal-, Adress- und Tätigkeitsinformationen des Verbindungsbüros in der Türkei
  • Finanzielle Angaben zum Büro (Mietkosten, Gehaltszahlungen etc.)

Das Handelsministerium prüft anhand dieser Dokumente, ob das Verbindungsbüro in der Türkei kommerzielle Aktivitäten durchführt oder ausschließlich auf Repräsentation und Werbung beschränkt bleibt. Werden Anzeichen für kommerzielle Tätigkeiten gefunden, wird der Verlängerungsantrag abgelehnt.

Daher ist eine sorgfältige Vorbereitung des Verlängerungsantrags und eine rechtmäßige und tätigkeitsbeschränkte Ausgestaltung der Unterlagen von großer Bedeutung. In diesem Zusammenhang sichert die fehlerfreie Durchführung des Verfahrens mit Unterstützung eines Karşıyaka Ausländerrecht Anwalts oder eines Türkei Ausländerrecht Anwalts die Existenz des Verbindungsbüros in der Türkei.

Schließung und Meldepflichten von Verbindungsbüros in der Türkei

Wie wird ein Verbindungsbüro in der Türkei geschlossen und welche Behörden sind zu benachrichtigen?

Ausländische Unternehmen, die die Aktivitäten eines Verbindungsbüros beenden möchten, sind verpflichtet, diesen Vorgang im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften durchzuführen. Die Schließung ist nicht nur eine administrative Entscheidung, sondern beinhaltet auch offizielle Meldungen an das Handelsministerium und andere zuständige Stellen.

Der Schließungsprozess beginnt mit einem Schreiben an die Generaldirektion für Anreizmaßnahmen und ausländisches Kapital des Handelsministeriums, dem das Verbindungsbüro untersteht. Dieses Schreiben muss den Schließungsgrund und einen Bericht über den letzten Tätigkeitszeitraum enthalten. Darüber hinaus sind Unterlagen zu sämtlichen vom Büro durchgeführten Tätigkeiten vorzulegen.

Mit dem Datum der Einstellung der Aktivitäten des Verbindungsbüros sind folgende Schritte erforderlich:

  • Schließung der Bankkonten des Büros
  • Kündigung des Mietvertrags
  • Einholung von Abmeldebescheinigungen bei der Sozialversicherungsanstalt (SGK) und den Steuerbehörden für die in der Türkei beschäftigten Mitarbeiter
  • Meldung der Schließung beim Finanzamt
  • Abgabe der Betriebsstilllegungsmeldung bei der zuständigen Sozialversicherungsstelle
  • Vorlage aller Dokumente beim Ministerium

Unvollständigkeiten bei der Schließung können später von Finanzamt oder Sozialversicherung als Problem bewertet werden. Besonders wichtig ist es, den Verdacht, dass das Verbindungsbüro kommerzielle Aktivitäten ausgeübt hat, auszuräumen.

Um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Meldungen vollständig und fristgerecht erfolgen, sollte der Vorgang mit Unterstützung eines Izmir Ausländerrecht Anwalts oder Türkei Ausländerrecht Anwalts durchgeführt werden. Dies nimmt dem Unternehmen rechtliche Verpflichtungen ab und verhindert mögliche Steuerstrafen oder andere negative Konsequenzen.

Bedeutung anwaltlicher Unterstützung im Gründungsprozess von Verbindungsbüros ausländischer Unternehmen in der Türkei

Welche Vorteile bietet die Unterstützung durch erfahrene Anwälte bei der Gründung von Verbindungsbüros?

Die Gründung von Verbindungsbüros ausländischer Unternehmen in der Türkei ist ein rechtlich komplexer und sorgfältiger Prozess. Schon ein kleiner Fehler kann zur Ablehnung des Antrags, zur Aufhebung der Betriebserlaubnis oder zu späteren Steuer- und Verwaltungsstrafen führen. Daher stellt die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Anwalt von Anfang an sicher, dass das Unternehmen rechtlich stark und sicher vertreten wird.

Die Errichtung eines Verbindungsbüros umfasst viele Details wie Dokumentenvorbereitung, notarielle Beglaubigungen, Apostillen-Verfahren, türkische Übersetzungen, Vorbereitung der Ministeriumsakte und Vertreterbestellung. Die Unterstützung durch einen Türkei Ausländerrecht Anwalt oder Izmir Ausländerrecht Anwalt in allen diesen Schritten spart Zeit und Kosten und sichert die Rechtskonformität.

Auch nach Beginn der Tätigkeit sind juristische Beratung bei jährlichen Meldungen, Verlängerungsanträgen, Beantragung von Arbeitserlaubnissen für ausländisches Personal und eventueller Schließung notwendig. Andernfalls können die über das Verbindungsbüro durchgeführten Tätigkeiten wegen ihrer kommerziellen Natur zu Prüfungen und Sanktionen führen.

Sie können während des Gründungsprozesses von Verbindungsbüros ausländischer Unternehmen in der Türkei professionelle Beratung von KL Rechtsberatung erhalten. Durch Kontaktaufnahme mit unseren erfahrenen Anwälten können Sie die Vorteile einer rechtlich sicheren Vertretung Ihres Unternehmens in der Türkei nutzen.